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Service wird bei uns GROSS geschrieben

Hilfe in allen Lebenslagen

Das Service-Portal des Landes Baden-Württembergfür für (fast) alle Lebenslagen, Verfahren, Formulare, Adressen/Anschriften usw.     

Homepage: http://www.service-bw.de

Ausweise und Pässe

Kinderreisepass

Kinderreisepass

Seit dem 1. November 2005 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Die bisherigen Kinderausweise behalten aber bis zum angegebenen Ablauf ihre Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass man die Kinderausweise nicht mehr verlängern kann.

Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kinderreisepässe können maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn diese vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erfolgt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig.

Im Falle einer Verlängerung muss die zuständige Stelle das bisherige Lichtbild des Kindes gegen ein aktuelles austauschen.

Für das Lichtbild gelten ab dem 6. Lebensjahr die biometrischen Lichtbildanforderungen. Weitere Informationen zu den biometrischen Daten erhalten Sie auch auf der Homepage www.bundesdruckerei.de.

Notwendige Unterlagen: 

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde; bzw. Familienstammbuch

  • Ausstellung nach Einbürgerung: Übersetzung der Geburtsurkunde und Einbürgerungsurkunde, Kopie des bisherigen ausländischen Passes

  • Aussiedler benötigen zusätzlich bei der (Erst-)Ausstellung den Registrierschein, Vertriebenenbescheinigung/Spätaussiedlerbescheinigung, Geburtsurkunde mit Übersetzung nach ISO-Norm und die Namenserklärung/Bescheinigung (§ 94er- Erklärung)

  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils

  • Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass (sofern vorhanden)

 

Bearbeitungsdauer:

  • Der Kinderreisepass kann sofort im Passamt ausgestellt werden


Gebühr:

  • 13,00 € bei Erstausstellung
  •   6,00 € bei Verlängerung bzw. Lichtbildänderung


Rechtliche Grundlagen:

  • Passgesetz

Personalausweis und vorläufiger Personalausweis

Personalausweis und vorläufiger Personalausweis

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seiner Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

 Der vorläufige Personalausweis dient insbesondere dazu, die Zeit bis zur Aushändigung des beantragten Personalausweises zu überbrücken.

 Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis kann für eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt und nicht verlängert werden.

 Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Der Personalausweis reicht in der Regel nicht für die Einreise in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) aus.

 Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können Sie sich unter www.auswaertiges-amt.de informieren.

 Der Personalausweis wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

  Notwendige Unterlagen:

  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde; bzw. Familienstammbuch
  • Ausstellung nach Einbürgerung: Übersetzung der Geburtsurkunde und Einbürgerungsurkunde, Kopie des bisherigen ausländischen Passes
  • Aussiedler benötigen zusätzlich bei der (Erst-)Ausstellung den Registrierschein, Vertriebenenbescheinigung/Spätaussiedlerbescheinigung, Geburtsurkunde mit Übersetzung nach ISO-Norm und die Namenserklärung/Bescheinigung (§ 94er- Erklärung)

 

Bearbeitungsdauer:

  • Die reguläre Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei dauert ungefähr drei bis sechs Wochen.
  • Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort im Passamt ausgestellt werden

 

Gebühren:

  • Erstausstellung des Personalausweises vor der Vollendung des 21. Lebensjahres: gebührenfrei
  • Jeder weitere Personalausweis bzw. ab dem 21. Lebensjahr: 8,00 €
  • vorläufiger Personalausweis: 8,00 €

 Rechtliche Grundlage:

Personalausweisgesetz


 

Reisepass und vorläufiger Reisepass

Reisepass und vorläufiger Reisepass

Ein Reisepass wird benötigt, bei Reisen außerhalb der Europäischen Union. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.

In Eilfällen kann ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Falls auch der Reisepass im Expressverfahren (Herstellungsdauer höchstens 72 Stunden) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt ein Jahr.

 Ein Reisepass kann nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, muss bei Bedarf ein Neuer beantragt werden.

Grundsätzlich werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visa-Eintrag).

Über die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder können Sie sich unter www.auswaertiges-amt.de informieren.

Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und rechten Zeigefingers abgenommen (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr). 

Notwendige Unterlagen:

  •  bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass)
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde; bzw. Familienstammbuch
  • Ausstellung nach Einbürgerung: Übersetzung der Geburtsurkunde und Einbürgerungsurkunde, Kopie des bisherigen ausländischen Passes
  • Aussiedler benötigen zusätzlich bei der (Erst-)Ausstellung den Registrierschein, Vertriebenenbescheinigung/Spätaussiedlerbescheinigung, Geburtsurkunde mit Übersetzung nach ISO-Norm und die Namenserklärung/Bescheinigung (§ 94er- Erklärung)

 

Bearbeitungsdauer:

  • Die reguläre Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei dauert ungefähr drei bis sechs Wochen. Gegen einen Gebührenaufschlag, kann im Expressverfahren ein Reisepass in ungefähr drei bis vier Werktagen beantragt und hergestellt werden.

 

Gebühren:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben:

32-Seiten Pass: 59,00 €                 32-Seiten Express-Pass:    91,00 €

48-Seiten Pass: 81,00 €                 48-Seiten Express-Pass: 113,00 €

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

32-Seiten Pass: 37,50 €                 32-Seiten Express-Pass: 69,50 €

48-Seiten Pass: 59,50 €                 48-Seiten Express-Pass: 91,50 €

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 €

 

Rechtliche Grundlage:

  • Passgesetz

aktuell: Informationen zum neuen Personalausweis


Sipplinger Ratgeber

In dieser Zusammenstellung finden Neubürger genau so wie "Alteingessene" Informationen zu Ansprechpartnern, Aktivitäten, Behörden, Kontakte usw.

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Formulare zum Download

Sie können sich diese Formulare ausrucken, mit Ihren angaben ergänzen und bei uns einreichen.

Leider ist es erforderlich, dass Sie diese Anträge persönlich unterzeichnen. Aus diesem Grund ist eine online-Beantragung zur Zeit noch nicht möglich.

Linkliste

Termine diese Woche

 

Donnerstag, 29.07.

16.00 h, Kegelnachmittag im Gasthaus Linde, mit Gästekarte ist die Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erforderlich
Ankunft der Patenkompanie aus Stetten a.k.M beim Sportplatzgelände

Freitag, 30.07.

17.00 h, Kinderfreizeit mit dem TSV Sipplingen, Treffen an der Turn- und Festhalle
18.45 h, Schifffahrt mit der MS Großherzog Ludwig ab Landungsplatz, Karten in der Tourist-Info
ab 19.00 h, Biwakabend beim Sportplatzgelände

Samstag, 31.07.

10.00 h, Förderkreis Heimatmuseum Sipplingen, Mitgliederversammlung im Hotel Krone
ab 18.00 h, „Seezauber“ in den Uferanlagen

Sonntag, 01.08.

Frühschoppen auf dem Biwakgelände der Patenkompanie
ab 11.00 h, „Seezauber“ in den Uferanlagen

Montag, 02.08.

17.30 h, Boule-Abend für Jedermann an der Boulebahn, keine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist kostenfrei

Dienstag, 03.08.

19.45 h, Abendrundfahrt auf dem See ab Landungsplatz, Karten in der Tourist-Info

Mittwoch, 04.08.

9.30 h, Kinderführung der Bodensee-Wasserversorgung, Anmeldung in der Tourist-Info, Treffpunkt an der Aufbereitungsanlage
15.00 h, Kinderfreizeit mit dem Wassersportclub, Treffen am Landungsplatz
15.30 h, Besichtigung der Bodensee-Wasserversorgung unter dem Motto „kühl, klar und sauber“, Anmeldung in der Tourist-Information bis 12.00 Uhr unbedingt erforderlich, die Teilnahme ist kostenfrei. Treffpunkt an der Aufbereitungsanlage