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Umsetzung des modifizierten Parkkonzeptes

Bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2021 wurde ein mehrheitlich gewünschtes modifiziertes Parkkonzept beschlossen, welches im Nachgang zuständigkeitshalber bei der Straßenverkehrsbehörde in Überlingen zur Anordnung beantragt wurde. Nachdem diese verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeindeverwaltung Sipplingen vorliegt und im Nachgang die neuen notwendigen Schilder bestellt und seit kurzem auch geliefert wurden, wird der Bauhof das angeordnete Parkkonzept voraussichtlich bis zum 05.08.2022 umsetzen. Dies bedeutet: Sobald die Verkehrszeichen vor Ort angebracht wurden, gilt es diese zu beachten, sodass die Ausstellung von eventuellen Verwarnungsgeldern durch unseren Gemeindevollzugsdienst vermieden werden können.
 
Zukünftig wird es in Sipplingen ein Parkkonzept für die Sommermonate (01.05. – 15.09.) sowie für die Wintermonate (16.09. – 30.04.) geben. Nachfolgend wollen wir Sie jedoch vorerst ausschließlich über das Parkkonzept für die Sommermonate informieren, da dieses in den nächsten Tagen umgesetzt werden wird.
 
Das Parken zwischen 09:00 – 19:00 Uhr ist nach der Umsetzung ausschließlich nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
 
Um hier auch zukünftig kein Dauerparken zu ermöglichen, wird das Parken in der Sommersaison im Hauptbereich (Lageplan blau sowie orange) tagsüber von 09:00 – 19:00 Uhr auf zwei Stunden (mit Parkscheibe) durch eine Parkraumbewirtschaftungszone begrenzt.
 
In der Rathausstraße (Lageplan rot) soll das Parken nur für 30 Minuten ganzjährig von 9:00 – 19:00 Uhr mit einem Zonenhaltverbot gestattet sein, um dort einen höheren Fahrzeugwechsel und somit mehr Parkmöglichkeiten für kurze Erledigungen (z.B. Einkauf, Erledigungen im Rathaus etc.) zu generieren.
 
Zur klaren Verständlichkeit sowie reduzierter Anzahl von montierten Schildern im Hauptbereich (Lageplan blau) wurde für den Sommer statt einer dritten Halteverbotszone mit unterschiedlichen Zusatzzeichen eine Parkraumbewirtschaftungszone angeordnet. Diese regelt genau dieselben Punkte, schafft aber mehr Klarheit in der deutlichen optischen Abgrenzung zu den angrenzenden Haltverbotszonen, die sich jeweils nur durch andere Zusatzzeichen unterscheiden würden. Wenn sich die Zusatzzeichen zur Haltverbotszone ändern, müsste aus gesetzlichen Gründen jeweils die gesamte Zone beendet werden, um dann direkt danach wieder mit geänderten Zusatzzeichen begonnen zu werden. Dies wäre für den Verkehrsteilnehmer weder übersichtlich noch verständlich.
 
Das im Jahr 2021 im Westen Sipplingens für die Sommermonate eingerichtete Bewohnerparken (Lageplan grün) von 09:00-19:00 Uhr bleibt bestehen. Da sich das Zonenhaltverbot 2021 nur auf die Fahrbahn beschränkte, werden jedoch die baulichen Parkbuchten „Im Leimacker“ nun separat mit Zeichen 314 und Zusatzzeichen beschildert.
 
Das Parken auf den Parkplätzen in der Jahnstraße (im Bereich der Turn- und Festhalle) wird von 3 Stunden auf 2 Stunden zwischen 9:00 und 19:00 Uhr begrenzt und fügt sich somit in die großflächige Regelung der Sommermonate ein und benötigt daher keine separate Beschilderung.
 
Auf dem Parkplatz beim Sportplatz (TSV-Clubheim) war das Parken bislang nur für 3 Stunden gestattet, dies wird nun auf 5 Stunden von 9:00 bis 19:00 Uhr (ganzjährig) erhöht.
 
Die Straßen „Bütze“ und „Prielstraße“ (im Lageplan nicht gekennzeichnet) sind in Teilen entwidmet und die Nutzung durch Zeichen 260 „Verbot für mehrspurige Kfz und Motorräder“ mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ auf den Benutzungskreis der Anlieger dieser Straßen beschränkt worden. Aufgrund einiger Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass diese Straßen z.B. als Fußgänger oder Radfahrer weiterhin genutzt werden können, auch wenn Sie keine Anlieger sind.