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Reform der Grundsteuer- Abgabefrist bis 31.01.2023

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes notwendig. Deshalb wurde im November 2020 das „neue“ Grundsteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg erlassen.
Die Umsetzung erfordert auch die Mitwirkung der betroffenen Bürger.
 
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31.10.2022,
müssen die Erklärungen erst bis zum 31.01.2023 abgegeben werden.

Bis zum 31.01.2023 müssen die Steuerpflichtigen ihre sogenannte „Feststellungserklärung“ für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01. Januar 2022 bei ihrem zuständigen Finanzamt per ELSTER abgeben.
 
Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann direkt über https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html?lang=de zugegriffen werden.
Weitere Informationen und eine Sammlung aller relevanten Links finden Sie unter: www.grundsteuer-bw.de.
 
Das Steueramt der Gemeinde Sipplingen kann Ihnen bezüglich der von den Grundstückeigentümer/innen abzugebenden Grundsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt keine Auskünfte erteilen.
 
Die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken erhielten vom Finanzamt ein Informationsschreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform allgemein sowie konkret
zum jeweiligen Grundstück für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.
 
Weitere Informationen können Sie über finanzamt-bw.fv-bwl.de erhalten oder über den Steuerchatbot. (steuerchatbot.digital-bw.de)