Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. 

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf dieses Links  erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. 

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Annalena Chrobog Tel. +49 (0) 7551 | 8096-23 oder Christoph Huber +49 (0) 7551 | 8096-28 E-Mail: wahlen(@)sipplingen.de

Richtig wählen!

Am 9. Juni 2024 finden Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt.

Aber wie wählt man richtig? Bei den Kommunalwahlen sind alle wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates und seit mindestens drei Monaten in ihrer Gemeinde gemeldet sind. Man muss nicht in Besitz eines gültigen Passdokumentes sein, um bei den Kommunalwahlen wählen zu können!

In diesem Video erfahrt Ihr,
1. wer wahlberechtigt ist,
2. wo man seine Stimme abgeben kann,
3. wer genau gewählt wird,
4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
7. was Du ins Wahllokal mitnehmen musst.

Weitere ausführliche Informationen findest Du unter: https://www.kommunalwahl-bw.de

Und nicht vergessen: Jede Stimme zählt!

Wahlübersicht

Hier können Sie die künftigen Wahlermine in Deutschland ansehen.

 

 

Ergebnis von Sipplingen u.a. im internet:

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Link zu den Ergebnissen

Europawahl (Ergebnis für Sipplingen)

Darstellung

 

Gemeinderatswahl Sipplingen

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Kreistagswahl:

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