Nützliche Hinweise zur Urlaubsbuchung
Nützliche Hinweise zur Urlaubsbuchung
Zur Finanzierung der touristischen Einrichtungen erhebt die Gemeinde Sipplingen eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe beträgt pro Person und Nacht ab 15 Jahre:
- 01. April – 31. Oktober: 3,90 €
- 01. Januar – 31. März: 2,50 €
- 01. November – 31. Dezember: 2,50 €
Befreiungen:
- Geschäftsreisende
- Schwerbehinderte Personen mit mindestens 80% nachgewiesener Erwerbsminderung
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit einer Begleitperson nachgewiesen wird
Die Erhebung einer Kurtaxe wird durch die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung -KTS) und geregelt.
Gastaufnahmebedingungen des Fachbereichs Tourismus und Kultur der Gemeinde Sipplingen
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Nachweistätigkeit des Fachbereichs Tourismus und Kultur der Gemeinde Sipplingen, Seestrasse 3, 78354 Sipplingen, Rechtsträger Gemeinde Sipplingen, nachfolgend FTK abgekürzt. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1.Stellung des FTK, Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen
1.1. FTK ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Katalog, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit FTK dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. FTK hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung einer Nachweisstelle. Sie informiert den Gast über verfügbare Unterkünfte nach seinen Wünschen und Vorgaben sowie über die Kontaktdaten der jeweiligen Gastgeber. FTK ist nicht Vermittler der Unterkünfte und nicht Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers sowie für Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 3. dieser Gastaufnahmebedingungen).
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
d) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
- Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage sowie aus etwa ergänzend mit Ihnen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf, die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gastgeber zur ordnungs-gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5. dieser Bedingungen zu fordern.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 3.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 6.2. anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60%
5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
6. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gastgeber
6.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt,
n soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
n soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.
Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.2. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
8.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Gastgeber bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.
8.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.
9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. FTK und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder FTK noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für FTK oder die Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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Nachweisstelle ist:
Fachbereich Tourismus und Kultur der Gemeinde Sipplingen
Rechtsträger: Gemeinde Sipplingen
vertreten durch den Bürgermeister Oliver Gortat
Rathausstr. 10, 78354 Sipplingen
T 0 75 51/ 80 96 0
F 0 75 51/ 80 96 40
Hier finden Sie die Gastaufnahmebedingungen als PDF zum download.
Sie freuen sich auf Ihren Urlaub in Sipplingen und dennoch ist keiner gewappnet vor plötzlicher Krankheit oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen. Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen Stornokosten ab indem Sie mit Ihrer Buchung auch eine Reiserücktritts-Versicherung abschließen.
Versicherungsumfang
- Entschädigung bei Stornierung der Reise aus versichertem Grund (Stornokosten)
- Entschädigung bei verspätetem Reiseantritt (Mehrkosten der verspäteten Hinreise)
- Entschädigung bei Elementarereignissen am Urlaubsort vor Reiseantritt (Stornokosten oder Mehrkosten der verspäteten Hinreise)
- Entschädigung bei außerplanmäßiger Beendigung der Reise (zusätzliche Kosten der Rückreise)
- Entschädigung bei nicht genutzten Reiseleistungen (anteiliger Reisepreis)
- Entschädigung bei verlängertem Aufenthalt und bei Elementarereignissen während der Reise (Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und verlängertem Aufenthalt)
- Entschädigung bei verlängertem Aufenthalt und bei Elementarereignissen während der Reise (Mehrkosten der außerplanmäßigen Rückreise und verlängertem Aufenthalt)
Zum Abschluss der Reiserücktritts-Versicherung nutzen Sie die Unterlagen der ERGO Reiseversicherung AG.
Hier finden Sie die Nutzungshinweise der ECHT BODENSEE CARD als PDF-Dokument.
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten wichtige Hinweise zur Nutzung Ihrer ECHT BODENSEE CARD (nachfolgend: EBC) in der Gemeinde Sipplingen, sollen Probleme bei der Nutzung vermeiden und damit für Sie die optimale Nutzung der EBC-Leistungen sichern. Bitte lesen Sie diese Nutzungshinweise vor der Inanspruchnahme der Leistungen sorgfältig durch.
- Begriffsdefinitionen
Leistungspartner der EBC-Leistungen sind die Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH und diejenigen Kommunen, Institutionen, Firmen, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Einrichtungen, die im jeweils geltenden Reiseführer (print und digital) zur EBC aufgeführt sind. Betreiber der EBC ist die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH (DBT).
- Auskünfte und Zusicherungen Dritter; Erbringung der EBC-Leistungen
2.1. Ausgabestellen der EBC sind vom Betreiber der EBC nicht dazu bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die vom jeweils geltenden Reiseführer oder diesen Nutzungshinweisen abweichen, dazu in Widerspruch stehen oder darüber hinausgehen. Entsprechendes gilt für die Leistungspartner, soweit sich die Auskunft, abweichende Vereinbarung oder Zusicherung nicht auf deren eigene Leistung bezieht.
2.2. Durch die Ausgabe und Nutzung der Karte entsteht in Bezug auf die Leistungen gemäß Reiseführer (print und digital) kein vertragliches Schuldverhältnis zwischen dem EBC-Inhaber und dem Betreiber oder der Kommune bzw. den Ausgabestellen. Zur Erbringung der jeweiligen Leistung ist daher ausschließlich der jeweilige Leistungspartner verpflichtet.
- Nutzungsberechtigte; Beschränkung der Nutzungsdauer für Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper und Inhabern von Bootsliegeplätzen
3.1. Nutzungsberechtigt für die EBC ist jede Person, die nach der jeweiligen Kurtaxesatzung der betreffenden Kommune einen Anspruch auf eine Gästekarte hat.
3.2. Für Zweitwohnungsinhaber und Inhaber von Bootsliegeplätzen ist die Nutzungsdauer, insbesondere im Verkehrsverbund der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH auf 30 Tage (für Zweitwohnungsinhaber), bzw. 15 Tage (für Bootsliegeplatzinhaber) beschränkt. Maßgeblich für die Bestimmung der Nutzungstage ist die Erfassung in dem hierfür vorgesehenen Dokument durch den handschriftlichen Eintrag des Datums vor Fahrtbeginn am jeweiligen Nutzungstag durch den Nutzungsberechtigten. Als Nutzungstag gilt insoweit ein Tag auch dann, wenn an diesem Tag nur eine einmalige Nutzung erfolgt ist.
3.3. Nutzungsberechtigten ist es nicht gestattet, die EBC-Dritten zur Nutzung zu überlassen bzw. die Nutzung durch Dritte zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen können zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen auslösen.
- Art und Umfang der Leistungen der EBC, Einschränkungen der Leistungen, Ausschluss des EBC-Inhabers von der Nutzung
4.1. Mit der Aushändigung der EBC wird dem EBC-Inhaber die Inanspruchnahme der im jeweils geltenden Reiseführer (print und digital) aufgeführten Leistungen ermöglicht. Für Zweitwohnungsinhaber, Dauercamper sowie Inhabern von Bootsliegeplätzen gilt dies jedoch nur nach Maßgabe der zeitlichen Beschränkung der Nutzungsdauer entsprechend Ziff. 3.2.
4.2. Art und Umfang der Leistungen für den Karteninhaber ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zum Zeitpunkt der Kartenausgabe geltenden Reiseführer (print und digital), welches dem Karteninhaber zusammen mit der Karte ausgehändigt oder allgemein ausgeschrieben oder bekannt gegeben wird.
4.3. Die Leistungspartner sind zur Leistungserbringung nur nach Maßgabe der allgemeinen Konditionen ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere unter Berücksichtigung ausgeschriebener Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und allgemeinen Leistungsvoraussetzungen (z.B. witterungsbedingte Voraussetzungen), verpflichtet.
Bitte informieren Sie sich selbstständig und rechtzeitig über die Leistungszeiträume, Öffnungszeiten und sonstigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen des jeweiligen Leistungspartners.
4.4. Beachten Sie bezüglich des Leistungsumfangs bitte, dass hierfür ausschließlich die im aktuellen Reiseführer (print und digital) enthaltenen Angaben gelten und demnach nicht der Inhalt von Werbungen oder Leistungsbeschreibungen des Leistungspartners außerhalb dieser Leistungsbeschreibungen zur EBC.
4.5. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe. Auch insoweit wird empfohlen, vor dem Besuch des jeweiligen Leistungspartners bzw. der Inanspruchnahme seiner Leistungen entsprechende Informationen einzuholen.
4.6. Es ist unbedingt zu beachten, dass Nutzungsberechtigte von der Nutzung ganz oder teilweise, vorübergehend oder auf Dauer ausgeschlossen werden können, wenn sie besonderen persönlichen Anforderungen nicht genügen (z. B. gesundheitliche Anforderungen oder Anforderungen an Kleidung und Ausrüstung) oder wenn durch die konkrete Nutzung eine Gefährdung des Nutzungsberechtigten, Dritter oder von Einrichtungen des Leistungspartners zu erwarten ist. Gleiches gilt, wenn der /Nutzungsberechtigte im Rahmen der Nutzung gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsvorschriften, Benutzungsvorschriften oder Weisungen von Aufsichtspersonen verstößt oder sich in anderer Weise in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass der Ausschluss objektiv sachlich gerechtfertigt ist. Ein Ausschluss der Nutzung durch Nutzungsberechtigte ist insbesondere auch möglich, wenn die Vorgaben nach Ziff. 3.3 dieser Nutzungshinweise nicht beachtet werden.
Im Falle einer Leistungseinschränkung nach 4.4 oder 4.5 oder eines berechtigten Ausschlusses nach 4.6 entstehen keine Ansprüche gegen den Betreiber, die Kommune bzw. die Leistungspartner.
- Geltungsdauer der EBC; Übertragung der EBC und der Ansprüche auf die EBC-Leistungen
Die Leistungen der EBC können nur während des Aufenthalts des EBC-Inhabers in einem Beherbergungsbetrieb, bzw. bei einem Privatvermieter oder sonstigen Unterkunftsgeber im räumlichen Geltungsbereich der EBC in Anspruch genommen werden. Es ist nicht möglich, die EBC selbst oder das Recht auf Inanspruchnahme der EBC-Leistungen ganz oder teilweise auf einen künftigen Aufenthalt bzw. eine andere Person zu übertragen.
- Allgemeine Pflichten des EBC-Inhabers und Pflichten bei der Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr
6.1. Zur Inanspruchnahme der Leistungen ist die Original-EBC dem Leistungspartner unaufgefordert vor der Inanspruchnahme der Leistung zur (elektronischen) Prüfung vorzulegen. Auf Verlangen ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuweisen. Erfolgt keine Vorlage der EBC und/oder des Lichtbildausweises durch den EBC-Inhaber, kann der Leistungspartner die Leistungserbringung verweigern. Bei altersbezogenen Leistungen und Vorteilen für den Karteninhaber oder seine berechtigten Angehörigen kann der Leistungspartner einen entsprechenden Altersnachweis verlangen.
6.2. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der EBC ist der EBC-Inhaber verpflichtet, diesen Vorfall unverzüglich der Ausgabestelle zu melden, wobei kein Anspruch auf unentgeltliche Ausstellung einer neuen EBC besteht.
6.3. Bitte berücksichtigen Sie unbedingt, dass bei missbräuchlicher Verwendung der EBC der Betreiber, die Kommune bzw. die Leistungspartner berechtigt sind, die EBC ersatzlos einzubehalten oder deren Nutzung zu sperren.
6.4. Der EBC-Inhaber muss selbst seine persönliche Eignung und Voraussetzung – insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich behördlicher Vorschriften – prüfen, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der EBC-Leistungen sind.
6.5. Bei der Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr, insbesondere im Verkehrsverbund der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH, muss der Inhaber die EBC
unaufgefordert beim Fahr- und Kontrollpersonal vorzeigen bzw. an die elektronischen Lesegeräte führen, soweit diese vorhanden sind. Bei Einzelkontrollen, die anstatt oder zusätzlich zur (elektronischen) Kontrolle stattfinden können, bestehen die Verpflichtungen nach Ziff. 6.1.. Verstöße oder Unterlassungen können einen temporären oder dauernden Ausschluss von der Beförderung mit der EBC zur Folge oder ein erhöhtes Beförderungsentgelt haben. Es gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH.
- Änderungsvorbehalte bezüglich der EBC-Leistungen und dieser Nutzungshinweise
Der Betreiber, der Kommune und den Leistungspartnern bleibt es vorbehalten, die Leistungen gemäß jeweils geltendem Reiseführer (print und digital) durch einseitige Erklärung oder öffentliche Bekanntmachung aus sachlichen Gründen zu ändern. Entsprechendes gilt für die Änderung dieser Nutzungshinweise.
Fassung Stand Januar 2024