ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Gemeinde Sipplingen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG), barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sipplingen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDFs/Informationsblätter zum Download
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;
- Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.
Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.04.2021 erstellt. Die Website www.sipplingen.de mit ihren technischen Anforderungen (im Rahmen einer Selbstbewertung im Zeitraum vom 08.04.2021 bis 15.04.2021) orientiert sich an den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2025 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website www.sipplingen aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Sipplingen
Rathausstr. 10
78354 Sipplingen
gemeinde(@)sipplingen.de
Telefon: +49 (0) 7551 | 8096-0
Telefax: +49 (0) 7551 | 8096-40
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Rückmeldung und Kontaktangabe genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.