Wahlübersicht

Landtagswahl

am 8. März 2026 findet die nächste Landtagswahl statt

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Landtagswahl sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Würtemberg haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt.

Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörden.
Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis in der Regel von Amts wegen eingetragen.
Wenn Sie also mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde angemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Zwei Stimmen statt einer

Bei der Landtagswahl 2026 hast du zum ersten Mal zwei Stimmen. Damit entscheidest du sowohl, wer dich direkt im Wahlkreis vertritt, als auch wie stark die Parteien im Landtag vertreten sind.

So ist der Stimmzettel aufgebaut

Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerber:innen, die in deinem Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.

Die Reihenfolge sieht so aus:

  1. Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
  2. Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
  3. Bei der Erststimme stehen nach den Bewerber:innen von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
  4. Danach die Einzelbewerber:innen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.

Deine zwei Stimmen

Du hast zwei Kreuze zu vergeben:

  • Erststimme – für die Person, die deinen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
  • Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.

Deine beiden Stimmen kannst du derselben Partei geben – oder sie splitten: zum Beispiel die Erststimme an eine Kandidatin von Partei A und die Zweitstimme an Partei B.

Wichtiger Hinweis

Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Online über den Internetwahlscheinantrag(vom 26. Januar 2026 bis zum 05. März 2026 möglich): Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag Briefwahl Landtagswahl 2026 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
  • QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung: Wenn Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen, gelangen Sie ebenfalls zum Internetwahlscheinantrag.
  • Per E-Mail: Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an wahlen@sipplingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Wir bitten zu beachten, dass Ihre Daten durch das Senden der E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden. Antragsteller/innen, die dies ablehnen, werden gebeten, ihren Antrag stattdessen per Post oder Telefax an die Stadtverwaltung zu richten.
  • Persönlich im Wahlbüro: Während der allgemeinen Öffnungszeiten können Sie einen Wahlschein (Briefwahl) persönlich, direkt beim Wahlamt im Rathaus Sipplingen, Zimmer 1.01 (Bürgerservice und Ordnung) beantragen. Bringen Sie hierzu die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung mit. Die Briefwahlunterlagen können Sie dann entweder mitnehmen und nach dem Ausfüllen zur Post geben (unentgeltliche Beförderung, da bereits vorfrankiert), im Rathaus abgeben oder sofort im Wahlamt wählen.
  • Postalische Zusendung: Sie können Ihren Wahlscheinantrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Briefumschlag an das Wahlamt, (Rathausstraße 10, 78354 Sipplingen) versenden. Ihnen werden die Briefwahlunterlagen umgehend zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass der Antrag per Post für eine rechtzeitige Ausstellung der Briefwahlunterlagen frühzeitig beim Wahlamt eingehen sollte, um die Bearbeitung und die Postzustellung der Briefwahlunterlagen (mind. 3 Tage) garantieren zu können. Sie können den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung auch per E-Mail an wahlen@sipplingen.de oder per Fax +49 7551 8096 40 übermitteln.

Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen

Sie können Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte nur beantragen, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher können E-Mail-Anträge nur für Sie selbst gestellt werden. Bei der Landtagswahl kann von der Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Bis wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wahlscheine können von den Wahlberechtigten bis zum 05. März 2026, 12.00 Uhr beim Wahlamt beantragt werden. Wir empfehlen jedoch bei so kurzfristiger Beantragung persönlich vorbei zu kommen, da die Briefwahlunterlagen ansonsten nicht mehr rechtzeitig zugestellt werden können. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich machen, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 08. März 2026, 15.00Uhr gestellt werden.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Sipplingen.

Regeln zur Plakatierung

Wahlwerbung anlässlich der Landtagswahl am 08.03.2026

Die Plakatwerbung politischer Parteien und zugelassener Wählergemeinschaften ist im Zeitraum von 6 Wochen vor den allgemeinen Wahlen erlaubt.

Eine Plakatierung darf durch Parteien/Wählervereinigungen für die Landtagswahl daher ab 25. Januar 2026 erfolgen.

 

Plakate:

Wir möchten allen Parteien das Anbringen von Plakaten ermöglichen, daher bitten wir darum die Plakatierung auf max. pro Partei/Wählervereinigung auf 3 Plakate im gesamten Gemeindegebiet zu beschränken.

Zudem bitten wir darum ausschließlich Plakate bis zu einer Größe von DIN A1 anzubringen. Bitte verzichten Sie wenn möglich auf DIN A0 Plakate, vielen Dank!

 

Anmeldung

Wir bitten Sie, die beabsichtigte Walwerbung beim Ordnungsamt Sipplingen per Mail unter Ordnungsamt(@)sipplingen.de anzumelden. Als Bestätigung erhalten Sie farbige Genehmigungsmarken, die Sie gut sichtbar auf den Plakaten anbringen. Plakate ohne diesen Aufkleber der Gemeinde Sipplingen zählen als „wildes“ Plakatieren und sind kostenpflichtig zu entfernen.

 

Allgemeiner Hinweis zu den Standorten:

Pro Partei/Wählergruppe kann innerorts in folgender Straße max. 3 Plakat aufgehängt werden:

Landstraße Seestraße (B31 alt) von Ludwigshafen nach Überlingen

Landstraße Seestraße (B31 alt) von Überlingen nach Ludwigshafen

 

Unter anderem bitten wir um Beachtung folgender Auflagen:

• Vorhandene Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt werden. Sichtbehinderungen für Verkehrsteilnehmer, insbesondere an Kreuzungen und Straßeneinmündungen, dürfen nicht entstehen.

• Werbeträger dürfen weder den Fußgängerverkehr noch den Kraftfahrzeugverkehr behindern

• Grundsätzlich darf keine Werbetafel aufgestellt werden:

1. an oder in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen (z.B. Gefahrenzeichen, Richtzeichen) und Verkehrseinrichtungen (z.B. Signalanlagen, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Absperreinrichtungen)

2. im Bereich von Straßenkreuzungen oder -einmündungen sowie 15 m vor und nach Einmündungen

3. 15 m vor und hinter Lichtsignalanlagen

4. in öffentlichen Park- und Grünanlagen, an Bäumen, an Brücken und Geländern von Brücken

 

 

5. an öffentlichen oder denkmalgeschützten Gebäuden, an Bushaltestellen, an Schaltkästen, Transformatoren-Stationen sowie Streugutbehältern

• Werbetafeln sind im Geh- und Radwegbereich in einer Höhe anzubringen, dass eine Kopffreiheit von 2,50 m in

jedem Fall gewährleistet ist. Außerdem ist gegen die Fahrbahn hin ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,00

m einzuhalten.

• Die Werbetafeln sind ausreichend sicher zu befestigen. Sie müssen insbesondere gegen Windstöße gesichert

sein und dürfen auch bei Regen, Schnee u. ä. ihre Stabilität nicht verlieren.

• Werbeträger und darauf befestigte Plakate dürfen nicht reflektieren.

• Es darf nur Befestigungsmaterial (Kunststoffseile mit Klemmkeilen, Kreppband u. ä.) verwendet werden, welches keine Schäden verursacht. Die Verwendung anderer Materialien, insbesondere von Draht, ist unzulässig. Bei der Abnahme ist das verwendete Befestigungsmaterial rückstandslos zu beseitigen. Werbeträger dürfen an Masten nicht mit Klebeband befestigt werden. Befestigungsmaterial ist beim Abbau der Werbeträger zu entsorgen.

• Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden

 

Wahlstand:

Wählstände sind in Sipplingen nicht möglich, da wir keinen Wochenmarkt, etc. anbieten und daher keine geeignete Fläche zur Verfügung stellen können

Wahlergebnisse

Das Wahlamt gratuliert Herrn Oliver Gortat zur Wahl zum Bürgermeister der Gemeinde Sipplingen.

Das genaue Wahlergebnis finden Sie hier.

Vorläufige Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024 - Inhalte Sonntag ab 18:00 Uhr

(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie dann auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.)

Ergebnis von Sipplingen u.a. im internet:

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Link zu den Ergebnissen

Europawahl (Ergebnis für Sipplingen)

Darstellung

 

Gemeinderatswahl Sipplingen

Darstellung

 

Kreistagswahl:

Darstellung 1
Darstellung 2
Darstellung 3