Wahlübersicht

Bürgermeisterwahl

am 11. Mai 2025 findet die nächste Bürgermeisterwahl statt

Aktuelle Gesprächs- bzw. Vorstellungstermine der BewerberInnen zur Bürgermeisterwahl am 11.05.2025
(Stand: 28.04.2025)

Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2025 beschlossen, Veröffentlichungen von Terminen von Wahlveranstaltungen der BewerberInnen im Mitteilungsblatt und auf der gemeindeeigenen Homepage zuzulassen.

Datum

Uhrzeit

Veranstaltungsort

Allgemein und/oder Zielgruppe, Schwerpunkt

BewerberIn | Homepage:

Oliver Gortat | www.olivergortat.de

29.03.2025

18:30

Rathauskeller, Rathausstr. 10, 78354 Sipplingen

Dialog mit unseren Jugendlichen aus Sipplingen und Süßenmühle und allen die sich hierfür interessieren.

04.04.2025

18:30

Greek Taverna Kiriakos
(TSV Clubheim)
Am Hauberg 5, 78354 Sipplingen

Dialog mit unseren Gewerbetreibenden aus Sipplingen und Süßenmühle und allen die sich hierfür interessieren.

05.04.2025

18:30

Rathauskeller, Rathausstr. 10, 78354 Sipplingen

Dialog mit allen Bürgerinnen und Bürgern aus Sipplingen und Süßenmühle

08.04.2025

15:00

Stüble-Treff der Bürger-Selbsthilfe Sipplingen
Seestr. 3 (im Bahnhofsgebäude)
78354 Sipplingen

Dialog mit unseren Seniorinnen und Senioren aus Sipplingen und Süßenmühle und allen die sich hierfür interessieren.

12.04.2025

18:30

Rathauskeller, Rathausstr. 10, 78354 Sipplingen

Dialog mit den Vereinen und Ehrenamt aus Sipplingen und Süßenmühle und allen die sich hierfür interessieren.

30.04.2025

18:00

Pension Regenscheit,

Morgengasse 4A

78354 Sipplingen

Dialog mit unseren Touristikern aus Sipplingen und Süßenmühle und allen die sich hierfür interessieren.

03.05.2025

17:00

Bauernhof Gobs

Süßenmühle 18

78354 Sipplingen

Dialog mit allen Bürgerinnen und Bürgern aus Sipplingen und Süßenmühle in der Süßenmühle

Jederzeit auch nach Vereinbarung:

Tel.: 0160 1629722

E-Mail: kontakt(@)olivergortat.de

www.olivergortat.de

Das aktive Wahlrecht ist das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen.

Bei der Wahl Ihres Bürgermeisters sind Sie als Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Grundgesetzes wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.

Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn Sie das Wahlrecht infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland verloren haben.

Als Unionsbürger sind Sie unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, sind bei der Wahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt.

Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden alle Personen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jede wahlberechtigte Person nur einmal wählt.

Die Daten für das Wählerverzeichnis stammen aus den Daten der Meldebehörden.
Die Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis in der Regel von Amts wegen eingetragen.
Wenn Sie also mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde angemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, automatisch eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.

Achtung: Sind Sie wahlberechtigt und haben bis drei Wochen vor dem Wahltag keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Eine Einsicht in das Wählerverzeichnis ist bei der Gemeindeverwaltung an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Wahlteilnahme bei Umzug

Für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist ausschlaggebend, ob Sie bei Aufstellung des Wählerverzeichnisses in der Gemeinde gemeldet und ob Sie am Wahltag wahlberechtigt sind.

Ziehen Sie während der letzten drei Monate vor der Wahl von außerhalb in die Gemeinde zu oder verlegen Ihren Hauptwohnsitz dorthin, können Sie in der Regel nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen, da Sie die Anforderungen an die Mindestwohndauer nicht erfüllen, es sei denn, Sie gelten als Rückkehrer.

Rückkehrerin oder Rückkehrer sind Sie,

  • wenn Sie Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie aus der Gemeinde weggezogen sind oder Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, aber
  • vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zurückkehren und dort Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Als Rückkehrerin oder Rückkehrer können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Wahlergebnisse

Vorläufige Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024 - Inhalte Sonntag ab 18:00 Uhr

(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie dann auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.)

Ergebnis von Sipplingen u.a. im internet:

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Link zu den Ergebnissen

Europawahl (Ergebnis für Sipplingen)

Darstellung

 

Gemeinderatswahl Sipplingen

Darstellung

 

Kreistagswahl:

Darstellung 1
Darstellung 2
Darstellung 3