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Öffentliche Bekanntmachung

des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Sipplingen über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB).
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen hat mit Beschluss vom 21.07.2022 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung“ der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a  BauGB und den örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und die öffentliche Auslegung desselben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
 
Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 BauGB und § 10 a Absatz 1 BauGB abgesehen.
 
Das Plangebiet ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Übersichtsplan vom 16.05.2022:

Das Planziel ist eine allgemeine Aktualisierung des Bebauungsplanes und weitere Wohnungsbaumöglichkeiten durch Nachverdichtung zuzulassen.
  
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung“ der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB mit Begründung,
zeichnerischem Teil, schriftlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften wird für die Dauer eines Monats von
 

Mittwoch, 01.03.2023

bis einschließlich

Mittwoch, 05.04.2023

 

im Rathaus Sipplingen, Rathausstr. 10, 78354 Sipplingen,
im Flur im OG öffentlich ausgelegt.

 
Die Unterlagen stehen zudem in diesem Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Sipplingen unter
https://www.sipplingen.de/buerger/verwaltung-politik/bauen-wohnen/bebauungsplaene und dort in der Rubrik „Aktuelle Verfahren“ zum Download bereit.
 
Während des angegebenen Zeitraumes kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern. Gerne dürfen Sie uns ihre Stellungnahme auch per E-Mail an gemeinde@sipplingen.de senden.
 
Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Sipplingen, 22.02.2023
 
gez. Oliver Gortat
Bürgermeister