Öffentliche Bekanntmachungen

und ortsübliche Bekanntgaben

Veröffentlichungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.

Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.

SATZUNG über die 3. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern" in Sipplingen (bereitgestellt am 09.01.2024)

Festsetzung Grundsteuer 2024 (bereitgestellt am 02.01.2024)

1. Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (bereitgestellt am 21.12.2023)

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (bereitgestellt am 12.12.2023)

5. Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (bereitgestellt am 05.12.2023)

Zweckentfremdungssatzung (veröffentlicht am 20.11.2023)

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Inkrafttreten (bereitgestellt am 11.10.2023)

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Sipplingen für das Wirtschaftsjahr 2021 (bereitgestellt am 01.08.2023)

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

Rechtsverordnung der Gemeinde Sipplingen über die Sperrzeiten in öffentlichen Gaststätten (bereitgestellt am 11.04.2023)

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung • KTS) (bereitgestellt am 11.04.2023)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sipplingen für das Haushaltsjahr 2023 (bereitgestellt am 28.02.2023)

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke Sipplingen für das Wirtschaftsjahr 2023 (bereitgestellt am 28.02.2023)

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Sipplingen über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (bereitgestellt am 22.02.2023)

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bezüglich Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften zur Änderung des Bebauungsplans „Gräfin-Hildegard-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (bereitgestellt am 15.02.2023)

8. Änderungssatzung der Gemeinde Sipplingen zur Wasserversorgungssatzung vom 19.01.2020 (bereitgestellt am 07.02.2023)

3. Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Sipplingen (bereitgestellt am 07.02.2023)

1. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer (bereitgestellt am 30.01.2023)

Weitere Bekanntgaben

23. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen im Bereich der "Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf" in Überlingen-Bonndorf

23. Teiländerung des Flächennutzungsplans
der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen im Bereich der
„Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf" in Überlingen-Bonndorf
 
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.07.2023, nach Vorberatung im Gemeinderat Überlingen am 17.05.2023, im Gemeinderat Owingen am 23.05.2023 sowie im Gemeinderat Sipplingen am 29.06.2023, den Entwurf der 23. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf" in Überlingen-Bonndorf in der Fassung vom 24.04.2023 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Räumlicher Geltungsbereich
Das Änderungsgebiet befindet sich nordwestlich der Ortslage des Überlinger Teilortes Bonndorf. Entlang der östlichen Abgrenzung verläuft die Kreisstraße 7786. Der Geltungsbereich der 23. Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha und
beinhaltet die Grundstücke Fl. St. Nr. 273/1 (Teil), 274 (Teil), 273/5 und 273/6.

Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Überlingen – Owingen – Sipplingen ist das Änderungsgebiet derzeit größtenteils als Fläche für Abgrabungen dargestellt.
Der in der Vergangenheit als Kiesgrube genutzte und mittlerweile verfüllte bzw. rekultivierte Bereich wird derzeit landwirtschaftlich als Acker genutzt.

Maßgeblich für den räumlichen Geltungsbereich ist der nachfolgende Kartenausschnitt (maßstabslos).

Anlass zur Änderung des Flächennutzungsplans
Im vorliegenden Änderungsbereich beabsichtigt ein privater Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der hierfür erforderliche vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt. Die Größe der Anlage soll insgesamt ca. 6,5 ha betragen und umfasst neben den Aufstellflächen für die Solarmodule auch eine parallel zur Kreisstraße verlaufende Teilfläche für die Eingrünung. Das Vorhaben leistet einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Nutzung regenerativer Energien und damit zum Klimaschutz. Es entspricht den Anforderungen des § 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB,
wonach in den Bauleitplänen insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie zu berücksichtigen ist.

Veröffentlichung im Internet sowie öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stehen die Unterlagen in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/aktuelle-beteiligungsverfahren-stadtplanung zur Einsicht und zum Download bereit. Der Entwurf der 23.Teiländerung des Flächennutzungsplans im Bereich der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Bonndorf" in Überlingen-Bonndorf mit Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen darüber hinaus in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 01.09.2023 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit können die Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB an den folgenden Stellen während der jeweiligen üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden:

  • Stadtverwaltung Überlingen, Abteilung Stadtplanung und Klimaschutz, Bahnhofstraße 4, 88662 Überlingen, 1. Obergeschoss im Flur
  • Bürgermeisteramt Sipplingen, Rathausstraße 10, 78354 Sipplingen, 1. Obergeschoss im Flur
  • Rathaus Owingen, Hauptstraße 35, 88696 Owingen, 1. Obergeschoss im Flur

In diesem Veröffentlichungszeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanung(@)ueberlingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Verfahren und die Stellungnahmen werden in öffentlicher Sitzung behandelt. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanteiländerung unberücksichtigt bleiben können.
Es wird gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Umweltbezogene Informationen
Neben dem Planentwurf in der Fassung vom 24.04.2023 sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Art der vorhandenen Information - Urheber
Thematischer Bezug
Umweltbericht zur 23. FNP-Teiländerung in der Fassung vom 24.04.2023
Büro Hornstein, Freier Landschaftsarchitekt + Stadtplaner, Überlingen Untersuchung möglicher Wirkungen der Planung auf das Siedlungs- und Landschaftsbild und auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie auf die Bevölkerung.
Für die Schutzgüter `Landschaftsbild´, `Boden´, und Flora / Fauna´ sind Eingriffe von geringer bis mittlerer Wirkung zu erwarten.
Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Gebietes ohne das Vorhaben und zur Alternativenprüfung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sind folgende umweltbezogenen Stellungnahmen eingegangen:
Landratsamt Bodenseekreis / Belange des Natur- und Landschaftsschutzes

  • Zur Alternativenprüfung und den Auswirkungen der geplanten Photovoltaikanlage auf das nähere Umfeld des Plangebietes,
  • Zur möglichen artenschutzrechtlichen Betroffenheit von Bodenbrütern,
  • Zur Rekultivierungsplanung der ehemaligen Kiesgrube und damit verbundenen Maßnahmen für Reptilien.

Landratsamt Bodenseekreis / Belange der Forstwirtschaft

  • Zum angrenzenden Waldbiotop,
  • Zur Berücksichtigung des Waldabstandes.

Regionalverband Bodensee Oberschwaben

  • Zur Betroffenheit eines Regionalen Grünzugs gem. des Regionalplanentwurfs (2021),
  • Zur geplanten Aufstellung des Teilregionalplans Energie.

Regierungspräsidium Freiburg / Abt. 8 Forstdirektion

  • Zur indirekten Betroffenheit von Waldflächen und Hinweisen / Empfehlungen zum Waldabstand,
  • Zur geplanten Aufstellung des Teilregionalplans Energie.

Regierungspräsidiums Tübingen / Referat 21

  • Zur Betroffenheit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und der geplanten Bewirtschaftungsform des Geländes,
  • Zu Belangen des Klimaschutzes.

Private Stellungnahme

  • Zu Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung,
  • Zur Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange und der Bedeutung des Gebietes als Ökoton,
  • Zur möglichen Prüfung von Erhalt und Stärkung des Naturhaushalts auf der Fläche,
  • Zur Alternativenprüfung,
  • Zu Auswirkungen der Planung auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der biologischen Vielfalt,
  • Zur Behandlung der Schutzgüter Boden, Fläche, Wasser, Klima, Flora/ Fauna und Biodiversität sowie Landschaft, menschliche Gesundheit, kulturelles Erbe, Umwelt im Umweltbericht zur 23. FNP-Änderung,
  • Zur Auswirkung der Planung auf die Landwirtschaft.

Überlingen, den 14.07.2023

gez.
Jan Zeitler
Vorsitzender des Gemeinsamen
Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Überlingen-Owingen-Sipplingen