Öffentliche Bekanntmachungen

und ortsübliche Bekanntgaben

Veröffentlichungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.

Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.

SATZUNG über die 3. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern" in Sipplingen (bereitgestellt am 09.01.2024)

Festsetzung Grundsteuer 2024 (bereitgestellt am 02.01.2024)

1. Änderungssatzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (bereitgestellt am 21.12.2023)

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 (bereitgestellt am 12.12.2023)

5. Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (bereitgestellt am 05.12.2023)

Zweckentfremdungssatzung (veröffentlicht am 20.11.2023)

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: Inkrafttreten (bereitgestellt am 11.10.2023)

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Sipplingen für das Wirtschaftsjahr 2021 (bereitgestellt am 01.08.2023)

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

Rechtsverordnung der Gemeinde Sipplingen über die Sperrzeiten in öffentlichen Gaststätten (bereitgestellt am 11.04.2023)

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Kurtaxe (Kurtaxesatzung • KTS) (bereitgestellt am 11.04.2023)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Sipplingen für das Haushaltsjahr 2023 (bereitgestellt am 28.02.2023)

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke Sipplingen für das Wirtschaftsjahr 2023 (bereitgestellt am 28.02.2023)

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderats der Gemeinde Sipplingen über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Gräfin-Hildegard-Straße, 1. Änderung" im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (bereitgestellt am 22.02.2023)

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bezüglich Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften zur Änderung des Bebauungsplans „Gräfin-Hildegard-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (bereitgestellt am 15.02.2023)

8. Änderungssatzung der Gemeinde Sipplingen zur Wasserversorgungssatzung vom 19.01.2020 (bereitgestellt am 07.02.2023)

3. Änderungssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Sipplingen (bereitgestellt am 07.02.2023)

1. Änderungssatzung über die Erhebung der Hundesteuer (bereitgestellt am 30.01.2023)

Weitere Bekanntgaben

Bekanntmachung von Berichtigungen des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen in der Stadt Überlingen sowie der Gemeinde Owingen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 insgesamt drei Berichtigungen des Flächennutzungsplans gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Bei den Berichtigungen handelt es sich um Gebiete, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan noch mit anderen Flächennutzungen dargestellt waren. In diesen Gebieten wurden Bebauungspläne gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und als Satzung beschlossen, die nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt wurden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist in solchen Fällen der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Es handelt sich um folgende Gebiete bzw. Flächen innerhalb der Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne:
Stadt Überlingen:

  • Berichtigung im Bereich des Bebauungsplans „Nesselwangen Süd“ (Satzungsbeschluss vom 10.04.2019, Bekanntmachung vom 02.05.2019)

 

  • Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Franz-Sales-Wocheler-Weg“ (Satzungsbeschluss vom 11.05.2022, Bekanntmachung vom 19.05.2022)

 
Gemeinde Owingen:
 

  • Berichtigung im Bereich des Bebauungsplans „Kreuzstraße Süd“ (Satzungsbeschluss vom 13.07.2021, Bekanntmachung vom 24.07.2021)

 
Die räumlichen Geltungsbereiche der Berichtigungen sowie die Inhalte der Berichtigungen können anhand der Deckblätter auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/flaechennutzungsplan eingesehen werden.
Die Deckblätter können zudem zu den allgemeinen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Stadt Überlingen
Abt. Stadtplanung und Klimaschutz
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
 
Überlingen, 28.07.2023
gez.
Jan Zeitler
Vorsitzender des Gemeinsamen
Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Überlingen-Owingen-Sipplingen