Öffentliche Bekanntmachungen

und ortsübliche Bekanntgaben

Veröffentlichungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.

Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.

Weitere Bekanntgaben

Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinderates hinsichtlich der Teileinziehung der Straßen "Bütze" und "Prielstraße"

Am 23.06.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen die Teileinziehung der Straßen "Bütze" und "Prielstraße" beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung erfolgt hier, als auch gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Sipplingen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Nr. 26 am 29.06.2022.

Beschluss:

  1. Gemäß § 7 Abs. 1 Straßengesetz (StrG) für Baden-Württemberg vom 11. Mai 1992 zuletzt geändert am 12. November 2020, wird die Teileinziehung als öffentliche Straße der Straßen Bütze und Prielstraße in der Gemeinde Sipplingen, Landkreis Bodenseekreis, Gemarkung Sipplingen beschlossen. Von der Teileinziehung betroffen sind die Flurstücke Nr. 578/8, 578/9 und Nr. 606.
  2. Die unter Ziffer 1 genannten Straßen sollen als beschränkt öffentliche Wege gewidmet werden. Die Nutzung wird auf den Benutzungskreis der Anlieger dieser Straßen beschränkt.

Hintergrund:

Die Gemeinde Sipplingen beabsichtigt die Straßen „Bütze“ und „Prielstraße“ (Flurstück-Nrn.: 578/8, 578/9, 606) in Teilen zu entwidmen und die Nutzung auf den Benutzungskreis der Anlieger dieser Straßen zu beschränken.
 
Für die Verkehrsbeschränkung liegen überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit für eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungskreise oder Benutzungszwecke vor.
 
Am 02.03.2022 wurde im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Sipplingen die beabsichtigte Teilentwidmung bekanntgemacht. Zwischenzeitlich sind die einzuhaltenden drei Monaten (02.06.2022) vorüber, sodass der Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen in seiner Sitzung vom 26.06.2022 nun noch die Einziehungsentscheidung förmlich beschlossen hat. Dieser Beschluss wird hier, als auch gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Sipplingen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Nr. 26 am 29.06.2022, öffentlich bekannt gemacht.