Öffentliche Bekanntmachungen

und ortsübliche Bekanntgaben

Veröffentlichungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.

Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.

Weitere Bekanntgaben

Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

Der Gemeinderat hat am 27.04.2023 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 aufgestellt. Die Liste liegt in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 26. Mai 2023 im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, 78354 Sipplingen
im Flur im OG, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

Einsprüche darüber, dass Personen in die Liste aufgenommen worden sind, die nach den §§ 32, 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten,
können bis 02. Juni 2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Sipplingen erhoben werden.

Nach der Auslegung wird die Vorschlagsliste dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Überlingen vorgelegt, der dann die Auswahl aus allen gemeindlichen Vorschlägen trifft.