Öffentliche Bekanntmachungen
und ortsübliche Bekanntgaben
Veröffentlichungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, dass die öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Sipplingen rechtswirksam im Internet unter www.sipplingen.de unter Angabe des Bereitstellungstages veröffentlicht werden (zum Beschluss). Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Sipplingen, Rathausstraße 10, während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse zugesandt.
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Gemeinderates finden Sie im Bürgerinfoportal.
Hier gelangen Sie zum Gemeinderecht der Gemeinde Sipplingen.
Weitere Bekanntgaben
Bekanntmachung von Berichtigungen des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen in der Stadt Überlingen sowie der Gemeinde Owingen
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Überlingen-Owingen-Sipplingen hat in seiner Sitzung am 13.07.2023 insgesamt drei Berichtigungen des Flächennutzungsplans gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
Bei den Berichtigungen handelt es sich um Gebiete, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan noch mit anderen Flächennutzungen dargestellt waren. In diesen Gebieten wurden Bebauungspläne gem. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt und als Satzung beschlossen, die nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt wurden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist in solchen Fällen der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.
Es handelt sich um folgende Gebiete bzw. Flächen innerhalb der Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne:
Stadt Überlingen:
- Berichtigung im Bereich des Bebauungsplans „Nesselwangen Süd“ (Satzungsbeschluss vom 10.04.2019, Bekanntmachung vom 02.05.2019)
- Berichtigung im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnquartier Franz-Sales-Wocheler-Weg“ (Satzungsbeschluss vom 11.05.2022, Bekanntmachung vom 19.05.2022)
Gemeinde Owingen:
- Berichtigung im Bereich des Bebauungsplans „Kreuzstraße Süd“ (Satzungsbeschluss vom 13.07.2021, Bekanntmachung vom 24.07.2021)
Die räumlichen Geltungsbereiche der Berichtigungen sowie die Inhalte der Berichtigungen können anhand der Deckblätter auf der Homepage der Stadt Überlingen unter www.ueberlingen.de/flaechennutzungsplan eingesehen werden.
Die Deckblätter können zudem zu den allgemeinen Öffnungszeiten an folgender Stelle eingesehen werden:
Stadt Überlingen
Abt. Stadtplanung und Klimaschutz
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Überlingen, 28.07.2023
gez.
Jan Zeitler
Vorsitzender des Gemeinsamen
Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft
Überlingen-Owingen-Sipplingen