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Veröffentlichung der Jubilare nur noch mit Zustimmung
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die Gemeinde die Ehe- und Altersjubilare nur mit einer schriftlichen Zustimmung veröffentlichen. Dies betrifft das goldene, das diamantene und das eiserne Ehejubiläum sowie das 70. Altersjubiläum, jeden fünften darauffolgenden Geburtstag und
ab dem 100. Lebensjahr jeden jährlichen Geburtstag.
Einwohnerinnen und Einwohner, die eine Veröffentlichung eines solchen Jubiläums im Amtsblatt der Gemeinde wünschen, geben bitte das untenstehende Formular ausgefüllt und unterschrieben bei derGemeinde ab. Das Formular erscheint regelmäßig im Amtsblatt.
Die Veröffentlichung der Jubiläumsdaten kann nur dann erfolgen, wenn die Jubilare selbst der Gemeinde gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung ihrer Ehrentage im Amtsblatt wünschen.