Aktuelle Themen
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Hier finden Sie die Vorgehensweise bei Antrag zum Anbringen einer Photovoltaik-Anlage
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Das angeordnete Parkkonzept wird voraussichtlich bis zum 05.08.2022 umgesetzt sein. Die Gemeindeverwaltung Sipplingen bittet um Beachtung!
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Der Mietspiegel von Sipplingen wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2022 gemäß § 558 d Abs. 2 BGB als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
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Die Verwaltung möchte Sie darüber informieren, dass bis zur tatsächlichen Umsetzung des modifizierten Parkkonzeptes, die ausgeschilderten Regelungen gelten.
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Anstelle der Neujahrsbroschüre ist nun die Frühjahrsbroschüre der Gemeinde Sipplingen hier einsehbar und zum Download verfügbar.
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Bitte beachten Sie das Schreiben der Finanzbehörden mit Hinweisen zur Grundsteuerreform – insbesondere zu den im Jahr 2022 notwendigen Schritten.
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Netze BW spendet wieder das durch digitale Zählerstandserfassung eingesparte Porto
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Am Dienstag, 24.08.2021 konnte der Baden-Württemberger Innenminister Thomas Strobl, im Beisein der beiden Landtagsabgeordneten Martin Hahn (Grüne) sowie Klaus Hoher (FDP), Herrn Bürgermeister Oliver Gortat in der Sirgensteinhalle in Vogt den Zuwendungsbescheid für die Gemeinde Sipplingen in Höhe von 1.250.248,80 € übergeben.