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Digitales Kita-Anmeldeportal ist nun funktionsbereit!

Sie haben ihr Kind schon angemeldet und warten darauf wie es weitergeht? Nun ist es endlich soweit, Sie können Ihr Kind über das Anmeldeportal für eine Betreuungsplatz vormerken bzw. anmelden. Diesem Anmeldesystem sind die Vergabekriterien für einen Platz hinterlegt und errechnet automatisch, die zu Ihrer Situation gehörenden Punkte. Die Platzvergabe erfolgt nach den geltenden Vergabekriterien, welche vom Gemeinderat der Gemeinde Sipplingen beschlossen wurden.

Es ist zunächst eine Registrierung über das Online-Tool Zentrale Vormerkung erforderlich. In der Zentralen Vormerkung können Sie den Betreuungsplatz für Ihr Kind eintragen. Je Kind kann eine Vormerkung angelegt werden. Diese ist ab der Geburt des Kindes möglich.

Die Anmeldung über das Portal für das kommende Kindergartenjahr 2023/24 muss bis spätestens zum 05.07.2023 erfolgt ein, damit die Platzverteilung vorgenommen werden kann.

Alle notwendigen Unterlagen müssen parallel zur Online-Anmeldung im Anmeldeportal hochgeladen oder spätestens innerhalb von 2 Wochen nachgereicht werden (per Mail an: kinderhaus(@)sipplingen.de oder postalisch an Kinderhaus Sipplingen – St. Martinstraße 15 – 78354 Sipplingen). Sollten die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, kann die Anmeldung nicht weiterbearbeitet werden.

Folgende Unterlagen werden von uns benötigt:

  • Sofern die Sorgeberechtigten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, müssen Sie eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen. Wenn beide Elternteile in einem Haushalt leben, benötigen wir immer die Arbeitgeberbescheinigung von beiden Personensorgeberechtigten.
  • Sollten Sie aktuell nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein ernsthaftes Interesse an einer beruflichen Tätigkeit haben, bitten wir Sie die Selbstverpflichtungserklärung zur Arbeitssuchend-Meldung auszufüllen.
  • Wenn Sie noch nicht in Sipplingen wohnen, sondern in der nächsten Zeit erst noch zuziehen werden, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis Einreichen. Dieser kann durch die Kopie des Miet- bzw. notariell beurkundeten Kaufvertrag erfolgen.

Die Formulare für die Arbeitgeberbescheinigung und die Selbstverpflichtungserklärung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Sipplingen unter „Bürger“, „Unser Sipplingen“, „Bildung & Soziales“, „Anmeldeportal Kita“ oder über folgenden Link.

Bitte beachten Sie: Wenn ihr Kind bereits vorgemerkt ist und keinen Platz erhält, dann steht es auf der Warteliste. Es ist keine erneute Anmeldung für das nächste Kindergartenjahr notwendig. Sollte sich jedoch die Einrichtung ändern (Wechsel von Kinderstube zu Kinderhaus), dann ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Kind vor der Aufnahme in das Kinderhaus ärztlich untersucht werden muss. Die ärztliche Untersuchung soll sich insbesondere auf den Stand der körperlichen und psychischen Entwicklung, die Sinnesorgane und eventuelle Auffälligkeiten des Verhaltens erstrecken. Dabei wird auch untersucht, ob dem Besuch des Kindergartens möglicherweise gesundheitliche Bedenken entgegenstehen könnten. Das Formular hierfür ist in der Anmeldemappe des Kinderhauses enthalten.
Bitte beachten Sie, dass für den Besuch des Kinderhauses und der Kinderstube eine vollständige Masernimpfung notwendig ist.