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Neue Schöffen und Schöffinnen gesucht
Die Gemeinde Sipplingen sucht für die Jahre 2024 bis 2028 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Amtsgericht Überlingen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Jede Gemeinde hat eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und ggfs. der Jugendschöffen aufzustellen. Hierbei hat die Gemeinde Sipplingen das Recht, mindestens 1 Person vorzuschlagen.
Gesucht werden deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Sipplingen, die am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen und Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen nehmen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die BerufsrichterInnen an der Hauptverhandlung teil und tragen damit auch die gleiche Verantwortung.
Interessierte sollten sich daher vor einer Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt vertraut machen. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils,
aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung werden vorausgesetzt.
Jugendschöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, also in der Lage sein, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld zu beurteilen. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis werden erwartet.
Außerdem müssen Schöffen Beweise würdigen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung haben.
Für die Berufung stellt die Gemeindeverwaltung jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen auf. Über diese Listen entscheidet der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeausschuss.
Die eigentliche Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie die Berufung in das Ehrenamt erfolgt durch die Justizbehörde.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bis zum 16. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung Sipplingen, Rathausstraße 10, 78354 Sipplingen.
Das Bewerbungsformular (Schöffen) und das Bewerbungsformular (Jugendschöffen) sowie weitere Informationen gibt es unter https://schoeffenwahl2023.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Christoph Huber, Telefon: +49 (0) 75 51 / 8096 – 28, E-Mail: Christoph.Huber(@)sipplingen.de gerne zur Verfügung.