„Macht und Pracht“ Wein für die Herrschaft

Texte: 

Elisabeth Lohrer, Ehrenamtliche Referentin für Geschichte und Dorfentwicklung der Gemeinde Sipplingen
Bilder: Siegfried Lohrer
Quellen:

Archiv der Gemeinde Sipplingen,
Archiv der kath. Pfarrkirche Sipplingen
Buch Sipplingen am Bodensee 1967, Herbert Berner
Buch Geschichte eines Dorfes und seiner Umgebung 1906, Josef Zimmermann
Artikel von Geistl. Rat Joh. N. Schatz
Archive – Bodenseekreis, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen
Archiv Lohrer

Projekt:

2 Vorträge am Denkmaltag 2017 im „Alten Bahnhof“ – anschließend Rundgang durch Sipplingen zu den Amts- und Wirtschaftsgebäuden verschiedener Herrschaften: Salem, Hl. Geist Spital Überlingen, Mainau Haus der Deutschordenskommende und dem Konstanzer Spitalhof zum Hl. Geist. (ca. 180 Besucher)

Sipplinger Wein für die Herrschaft

Das Dorf Sipplingen dürfte etwa in der Zeit des 6. – 8. Jh. n. Chr. entstanden sein. Die Kirchenpatrone hl. Martin und hl. Georg deuten auf eine auf Königsgut entstandene Eigenkirche einer königlich-fränkischen Grundherrschaft hin. Dabei könnte es sich um die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene Königspfalz Bodman handeln.
1277  verpfändet König Rudolf von Habsburg seinem Getreuen Johannes von Bodman, den Hof in Bodman um 70 Pfund Konstanzer Denare.
(Originalurkunde im Gräfl. Von Bodman‘schen Archiv im Schloss Bodman)

Von Sipplingen berichtet erstmals eine Urkunde von 1155 – Kaiser Friedrich I. Barbarossa, legte in dieser Urkunde die Grenzen des Bistums Konstanz fest. Hier wird mit der „Ecclesia in Sipelingen“ erstmals das Dorf urkundlich genannt.

Sipplingen war ein Teil der Landgrafschaft Nellenburg. Als Inhaber dieser Grafschaft übten bis 1422 die Grafen von Nellenburg – eine hochadelige Familie, die mit den Staufern, Saliern, Zähringern und Zollern verwandt war – und nach deren Aussterben, die Herren von Tengen, in Sipplingen die hohe Gerichtbarkeit aus. Wegen Verarmung musste Graf Hans von Tengen die Landgrafschaft Nellenburg im Jahre 1465 verkaufen.

Nellenburg gelangte in den Besitz Erzherzogs Siegmund von Österreich, dem damit die hohe Gerichtsbarkeit in der Landgrafschaft und folglich auch in Sipplingen zustand. Diese Rechte übte das in Stockach bestehende Oberamt aus. Die hohe Gerichtsbarkeit befasste sich mit Verbrechen und schweren Vergehen – Raub, Mord, Kirchenschändung, Gotteslästerung, Landfriedensbruch und schwere Beleidigung – und sprach Urteile mit Leibstrafen.

Die niedere Gerichtsbarkeit stand den Grundherren zu und befasste sich mit der Bestrafung kleinerer Vergehen, wie etwa Diebstählen und Vergehen gegen die Weiderechte, nachbarliche Grenzstreitigkeiten, Fluchen, Spielen usw. Die niedere Gerichtsbarkeit war verbunden mit dem Kelnhof als grundherrlichem Hof, der zugleich als Abgabe-, Gerichts- und Versammlungsort diente.

Von großer Bedeutung für Sipplingen waren die Herren von Hohenfels, die erstmals im Jahre 1148 erwähnt werden und die Burg Hohenfels, unterhalb des Haldenhofes – bewohnten. Bei den Herren von Hohenfels handelte es sich vermutlich um Ministerialen des Bischofs von Konstanz. Sie verfügten über umfangreichen Grundbesitz und besaßen zugleich als Lehen des Bischofs von Konstanz unter anderem den Ort Sipplingen. Der aus heutiger Sicht bekannteste Vertreter des Geschlechts der Hohenfels, ist Burkhard der Minnesänger, der im Jahre 1192 erwähnt wird. 18 Lieder sind von Burkhard von Hohenfels, der als der älteste bekannte Minnesänger des Bodenseegebiets und zugleich als Zeitgenosse des Walther von der Vogelweide bezeichnet wird, in der „manessischen Handschrift“ überliefert. Um 1300 verkauften die von Hohenfels zunächst ihr Bistumslehen, den Kelnhof, diverse Güter und wenige Jahre später auch ihren Sipplinger Eigenbesitz an das Spital Konstanz, welches ab diesem Zeitpunkt die Rolle des Sipplinger Orts- und Niedergerichtsherren übernahm.

1577 verkaufte das Spital Konstanz für 6500 Gulden, die Niedergerichtsbarkeitsrechte am Ort Sipplingen an Erzherzog Ferdinand von Österreich, wodurch die hohe Gerichtsbarkeit und die niedere Gerichtsbarkeit erstmals in der Landgrafschaft Nellenburg vereint wurden. In der Verkaufsurkunde wurden 138 Untertanen in Sipplingen erwähnt.

1582 verlieh Erzherzog Ferdinand von Österreich der Gemeinde ein eigenes Wappen. Das war sicher sehr ungewöhnlich für die damalige Zeit, bekamen doch bis ins 19. Jh. hinein, fast ausschließlich Städte ein eigenes Wappen verliehen. Österreich wollte sicherlich damit die Zugehörigkeit Sipplingens zu seinem Einflussbereich mit der Wahl des Habsburgischen Löwen als Wappentier unterstreichen. Zweifellos aber weisen der Weinstock und das Rebmesser in den Pranken des Löwen auf den bedeutenden Weinbau im Sipplingen der damaligen Zeit hin. Offensichtlich waren die Sipplinger Weinberge sehr begehrt, denn in der von Erzherzog Ferdinand von Österreich am 17. Januar 1579 erlassenen „Dorfoffnung“ – ist festgelegt:
„dass kein Sipplinger Bürger sein Gut oder Haus an einen Auswärtigen verkaufen darf, um eine Überfremdung des Dorfes zu verhindern. In der Dorfoffnung heißt es, seien schon viele Güter in Sipplingen im Eigentum Fremder, wodurch es den Sipplingern an Wohnraum fehle und die Gemeinde Schaden leide.

Tatsächlich hatten bereits im Jahre 1609 viele Klöster, Pfarreien, Pflegschaften und Heiligenpflegschaften sowie sonstige kirchliche Einrichtungen Grundbesitz in Sipplingen. Die Eigentumsrechte lesen sich wie das „who is who“ der damaligen Zeit. Jeder der Rang und Namen hatte, wollte Sipplinger Wein haben. Die Rebgärten hatten einen Wert, behielten den Wert und wurden rege gekauft und verkauft. Lediglich ein Drittel der Wirtschaftsfläche war im Besitz von Sipplinger Bauern.

Sipplinger Wein

Wenden wir uns dem Sipplinger Wein zu

Der Weinbau in Sipplingen wird erstmals in Urkunden des 13. Jh. erwähnt. Im 14. Und 15. Jh. entwickelte sich die Gemeinde zu einem bedeutenden Weinbauort. Im 18 Jh. wurden knapp 200 Hektar als Weinberge angepflanzt und bewirtschaftet, wobei vor allem die Grundstücke der Sipplinger Weinbauern enorm klein waren (im Durchschnitt 700 m2 je Grundstück)). Der Weinbau erbrachte jedoch den etwa sechsfachen Ertrag gegenüber dem normalen Ackerland, weshalb die Bevölkerungsdichte in Sipplingen schon zur damaligen Zeit etwa zwei- bis dreimal so hoch war, wie vergleichsweise in anderen Orten im Hegau. Im Urbar von 1730 – werden 2387 Parzellen aufgeführt. Wald 40%, Rebland 30% Ackerland 12%, Weide 9% + Gärten und Ödland. Noch bis ins 19. Jh. hinein wurden etwa 50 Hektar Rebfläche bewirtschaftet. Erst seit Beginn des 20. Jh. sank die Weinbaufläche rapide ab. Durch den Ausbau der Eisenbahnlinien verbilligte und beschleunigte sich der Weintransport erheblich und gerade die einfachen Konsumweine, wie sie auch hier erzeugt wurden, sanken drastisch im Preis. Schon früh setzte sich neben dem Weinbau, immer mehr der Obstbau durch, vor allem die tausende von Kirschbäume haben Sipplingen zu dem bekannten Ruf als Kirschbaugemeinde verholfen.
Man denke nur an Bruno Epples „Bluscht“ in seinem Buch „Zurück in die Heimat“ in dem die Kirschblüte in Sipplingen beschrieben wird. Der Sipplinger Wein galt als der mindeste und sauerste der Seegegend. Allerdings war er dies aber erst seit dem 30-jährigen Krieg, als man nach längerem Stillstand der Weinpflanzung bloß darauf ausging, Rebsorten zu ziehen, welche eine möglichst große Menge Saft lieferten.

Früher musste es anders gewesen sein:  Eine Überlinger Chronik erzählt bei Gelegenheit eines Besuchs der Stadt durch Kaiser Ferdinand I. am 21. Januar 1563, dass unter den Verehrungen, die  der Rat dem hohen Herren spendete, sich befanden, „ein silbern kredenz“ – Servis, das nit weniger wog denn 6 Mark, 12 nagelneue Brenten voll guter Seefische, 3 wohlgemästete Ochsen und als Trank 3 Wagen fürtrefflichen Weins, gezogen im Garten zu Sipplingen am Waffental. Bekanntlich zählte das Sipplinger Gewächs zu dem Besseren der Seegegend; auch die Überlinger geben den strebsamen Nachbaren gern dieses Zeugnis.

Eigentümlich ist allem Güterbesitz, dass er im 14., 15. und 16. Jh. erworben, Ende des 16. Jh. in einer Besitzanhäufung Auswärtiger sichtbar wurde und im 17. und 18. Jh. eine Verkleinerung des auswärtigen Besitzes eintrat bis schließlich im 19. Jh. fast der ganze Grundbesitz wieder in die Hände der Sipplinger Bürger trat.

Die Geschichte von Gemeinde und Gemarkung Sipplingen ist zu einem großen Teil Besitz-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, wie die zahlreichen Kauf- und Verkaufs und Besitzurkunden aus den verschiedenen Archiven aufzeigen.

Der Abgang des Weines

Vom 16. Jh. an kamen billige Weine aus dem Süden nach Deutschland. Der Weinhandel litt unter großen Belastungen durch Zölle und Abgaben an die Landesherren, die in der Erzeugung von Wein und Handel ein lohnendes Geschäft sahen. Die erschwerten Absatzmöglichkeiten schränkten langsam den Weinbau ein. Hinzu kamen die Änderungen der Geschmacksrichtung und eine Verringerung des Bierpreises. Der Bierverbrauch stieg zu Ungunsten des Weinverbrauchs an.

Den schwersten Schlag erlitt jedoch der Weinbau durch den Dreißigjährigen Krieg (1618 – 1648). Mehr als die 2/3 der Bevölkerung war tot. Fast überall wurden die Reben abgeschnitten und zerstört, die Rebstecken verbrannt und fruchtbare Erde verwüstet.Die erforderlichen Arbeitskräfte zur Pflege der Rebkulturen fehlten, die Rebflächen schrumpften zusammen und die Weinpreise stiegen. Die vorderösterreichische Regierung versuchte vergebens am Ende des 18. Jh. den Weinbau in den Kameralorten zu fördern. Zusätzlich wirkte sich die Auflösung zahlreicher, weinbautreibender und Wein verbrauchender Klöster, durch die Säkularisation absatzhemmend aus.
Um 1823 setzte der Anbau von Gutedel und Riesling ein. Der Qualitätsweinbau, den die badische Regierung 1830 einführte, ließ nur noch die Bebauung der Süd- und Südostlagen zu und mied Mulden und Nordhänge.

Wie in anderen Weinbaugegenden erreichte die Bevölkerungsdichte in Sipplingen die zwei- bis dreifachen Werte reiner Ackerbaugemeinden. Sipplingen zählte 1834 ca. 906 Bewohner, von denen 110 Bürger hauptberuflich im Rebbau tätig waren, mit ihren Angehörigen lebten etwa 500 bis 600 Menschen vom Weinbau.

Mit dem Beitritt Badens zum Deutschen Zollverein im Jahre 1835 änderte sich die Absatzlage. Der billigere Pfälzer Wein erhielt den Vorzug.

Um die Mitte des 19. Jh. traten bisher nur in Amerika heimische und in Europa unbekannte Rebschädlinge, wie der Mehltau, die Blattfallkrankheit und die Reblaus, im Bodenseegebiet auf. Den Heu- und Sauerwurm kannte man schon im 15. Jh.

Dazu kamen noch Industrialisierung und Verkehrsentwicklung. Das Aufkommen der Industrie bot neue Arbeitsplätze. Die Rebflächen sanken weiterhin ab und betrugen im Jahre 1936 1 ha und im Jahre 1964 noch 90 m2. Ferdinand Regenscheit bewirtschaftete diese Reben im Waffental am Fuße des Geiggenberges und war der letzte Rebbauer von Sipplingen. Anlässlich der Einweihung des Winzerbrunnens 1970 kredenzte sein Sohn Hugo Regenscheit, den letzten Sipplinger Wein.
„Und der war sauer wie verrückt“    

Von Bauern und Taglöhnern

Haupterwerbsquelle für die Menschen im Hegau und im Linzgau, war die Landwirtschaft und hier insbesondere der Ackerbau mit dem Schwerpunkt Getreidewirtschaft. Den Wiesen billigte man gerade jene Flächen zu, die für die Haltung des Zugviehs und das für die menschliche Ernährung benötigten Viehs erforderlich war. Der Umfang des Ackerlandes war drei- bis sechsmal so groß wie jener der Wiesen. Darum waren die Waldflächen zum Weiden der Tiere und das holen des Laubes zur Streue lebenswichtig. Bald mussten Regeln aufgestellt werden um das Waldwachstum nicht zu gefährden.
Der Bauer war in der Regel leibeigen, wenngleich die Leibeigenschaft ihre frühere soziale Bedeutung verloren hatte. Eine persönliche Abhängigkeit der Leibeigenen wie im Mittelalter bestand im 18. Jh. nicht mehr. Schwerer wogen die zu leistenden Abgaben und Frondienste an den Grundherrn, den Gerichtsherrn und den Zehntherrn, bei denen es sich keineswegs um ein- und dieselbe Person oder Institution handeln musste.

Abgaben:

  • Der Zehnte von allen Früchten des Feldes und vom Nachwuchs der Haustiere,
  • Der Grundzins an die Grundherrschaft – er bestand aus Getreide, Eiern, Hühnern und Geld.
  • Abgaben beim Tod des Bauern bzw. beim Übergang des Lehenhofs auf einen Sohn des bisherigen Inhabers.
  • Der Todfall an den Leibherrn, oder „Besthaupt“ bestand beim Mann aus einem Stier, bei der Frau aus einer Kuh, im 18. Jh. wurde dieser Sterbefall nicht mehr natural, sondern in der Regel als Geldabgabe erhoben.
  • Der sogenannte Ehrschatz – Abgaben bei Besitzerwechsel an den Lehenherrn. Für die leihweise Überlassung als Lehen auf Lebenszeit – Schupflehen – musste der Bauer eine beträchtliche Geldsumme entrichten.
  • Frondienste, Landwirtschaftliche Arbeiten auf den herrschaftlichen Gütern und Höfen,
  • Baufronen an den herrschaftlichen Gebäuden
  • Fuhrfronen und Jagdfronen – Treiberdienste und Unterhaltung von herrschaftlichen Jagdhunden.

Der Umfang der Abgaben konnte bis 30% des Bruttoertrages ausmachen.

1794 schrieb Johann Nepomuk Raiser: „Die nellenburgischen Bauern sind biedere Schwaben recht und schlecht, aber roh und eklicht, ihre Lebensart und Sitten sind ganz nach dem Schlag ihrer Ureltern. Mit der Vorliebe für alles, was das Gepräge des Alterthums hat, ist wie überall eine große Anhänglichkeit an Religion, Clerisy und wahre Devotion gegen den Landesfürsten und seine Beamten vorhanden. Sie leben zufrieden bei einer frugalen Kost und bei der gewöhnlich schlechten Nahrung, die ihnen nach Abzug ihrer namhaften Abgaben, Zehenden, Gülten, Grundzinsen, Rekognitionen, Sterbfälle und Gerichtstaxen erübriget“.

Soziale Klassifikation der Landbevölkerung:
Doppelbauern – zwei Gespanne, ganze Bauern und halbe Bauern waren spannfähig unter der Subsistenzgrenze - 

Zweirößler, Taglöhner – Seldner landlose Häusler

Und Hintersassen – als land- und hauslose Personen

13 verschiedene Herrschaften besaßen Leibeigene in Sipplingen. Die meisten Eigenleute besaßen wohl das Spital Überlingen aus dem Erwerb der Herrschaft Hüneburg im Jahre 1479 und die Deutschordensrittervon Althausen aus der Übernahme der Herrschaft Neu- Hohenfels im Jahre 1506. Die Eigenleute waren Objekte der Besteuerung und eine reiche, stets fließende Einnahmequelle, welche die Herrschaften nicht missen wollten. Nur mit Erlaubnis der Leibherren konnten Leibeigene auswandern oder heiraten. Häufig kamen Verschenkungen oder Tausch der Leibeigenen vor. 

Im Jahre 1781 hob Kaiser Joseph II. von Österreich und 1783 der Markgraf von Baden unter dem Eindruck der Aufklärung die Leibeigenschaft in ihren Landesteilen auf.

Lädinen und der Transport auf dem See

Eine Lädine konnte bis zu 60 Tonnen laden,. Ein Ochsengespann höchstens 1 Tonne. Auf dem Land erwarteten die Kaufleute Raubüberfälle, Achsenbruch oder es verendete ein Zugtier. Da kam die Lädinenschifffahrt schneller und sicherer voran. Transportiert wurden vor allem schwere Ladungen: Weinfässer, Bauholz, Rebstecken, Steine aus Rorschach, Salz.

Von Konstanz nach Bregenz brauchte die Lädine bei gutem Westwind etwa 8 Stunden. Zurück dauerte es länger, denn die Lädine konnte mit dem einfachen Rahsegel nicht gegen den vorherrschenden Westwind kreuzen. In den Häfen konnte man billige Tagelöhner als Schiffsknechte anheuern, die dann ruderten oder stakten. Der Lohn für diese sogenannten „Dammglonker“ war so niedrig, dass es für die Schiffseigner nicht lohnte, eine aufwendige Besegelung vorzunehmen. Die Schiffsleute hatten das Recht aus den Weinfässern der Ladung zu trinken. Für diesen „Freitrunk“ besaßen sie ein Werkzeug –halb Holzbohrer, halb Trinkhalm- das „Stichschnäpperle“. Auf der Strecke sank der Pegel in den Fässern und stieg in den Adern der Knechte. Der Alkoholismus war neben Sturm und Überladen des Schiffs für die meisten Untergänge verantwortlich. Doch Trinkverbote wurden mit Arbeitsverweigerung bestraft.

Auf dem See gab es bis zu 10 Zollgrenzen zwischen Bregenz und Ludwigshafen. Wer nicht zahlte den holten die „Jagdschiffe“ der Obrigkeit ein. Dies waren schnelle Ruderboote denen keine Lädine entkam.

Die Lädinen gehörten Städten, den Grafen in Seenähe und den Klöstern, etwa St. Gallen.

Um 1500 verkehrten auf dem Bodensee etwa 150 Lastschiffe.

Salemer Klosterhof

Das lang gestreckte zwei- bis zweieinhalb geschossige Haus unter dem mächtigen und hohen Vollwalmdach ist charakteristisch für den Baustil des ehemaligen Klosters Salem. Im Gebäude befinden sich vier Gewölbekeller, die durch einen segmentbogigen Kellerhalsanbau an der südlichen Längsseite zugänglich sind. Das Gebäude entstand in der 1. Hälfte des 18. Jh. wobei teilweise die Substanz eines Vorgängerbaus von 1595 mit verwendet wurde.
Der ehemalige Salemer Klosterhof dokumentiert den herrschaftlichen Besitz und die bauliche Tradition eines der bedeutendsten Klöster im südwestlichen Raum. Die Abtei wurde 1134 gegründet. Bereits 1315 erhält das Kloster Salem in Sipplingen die ersten Rechte und kauft 1317 den ersten Grundbesitz. 1595 besaß Salem hier 8 Leibeigene und ein Wohnhaus mit Weintorkel. Vermutlich der Vorgängerbau dieses Hauses.
Auf der südlichen Traufseite die noch sichtbare Wappentafel mit der Jahreszahl 1595.
1803 gingen alle Rechte des Klosters an den Markgrafen von Baden. Der Sipplinger Klosterhof und dazu gehörige zahlreiche Weinberge und Grundstücke wurden im Mai 1815 aufgeteilt und verkauft. Der Wein der Salemer wurde weit in die Schweiz und in das Elsass transportiert. Bedingt durch die hohe Rebstockdichte entstand hoher Bedarf an Rebstecken. Das Kloster Salem ließ in manchen Jahren in den eigens dafür gepflanzten Stangenwäldern 100.000 Rebstecken schlagen.

Im Salemer Kellerrecht aus dem Jahr 1789 wurden die Regeln streng festgelegt. Der neugierige Besucher wurde deutlich ermahnt, nur ja nicht an die Fässer zu klopfen, da er nicht zu wissen brauche wie groß die Weinvorräte sind. Wer gegen das Kellerrecht verstieß, wurde vom Kellermeister über das Straffass gelegt und erhielt mit der Pritsche drei Schläge auf den Allerwertesten. Pritsche und Fass sind noch heute in der Salemer Kellerei vorhanden.

Überlinger Spitalhof zum Heiligen Geist

Amtshaus mit Torkel, erste Zehntrechte in Sipplingen 1313 erworben. Das Gebäude besitzt ein sehr hohes und massives Erdgeschoss mit Sandstein Eckquaderungen und im OG ein ausgesprochen prächtiges Zierfachwerk aus der Zeit Anfang des 18 Jh. Das Fachwerk enthält genaste und gebogene Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern mit so genannten Eselsrücken verzierten Schwellen und sogar einen aufwendig gedrechselten Eckständer. Auch im Innern des Hauses ist die wesentliche Hausstruktur die auf einen herrschaftlichen Bau mit Torkelfunktion hinweist noch vorhanden. Auch eine qualitätsvolle Kassettendecke und Türeinfassungen aus der Bauzeit. Der ehemalige Weintorkel ist durch zwei Reihen von je sechs Holzsäulen in drei Schiffe abgeteilt. Die hohen Pfosten sind aus 30 cm dicken Pfosten geschnitten – unten vierkantig gelassen und weiter oben kreisrund und stark verjüngt abgedreht. Als Einfassung für die große Toreinfahrt zum Torkelraum, diente ein halbkreisförmiger Torbogen aus grünem Sandstein. Der Schlussstein trägt das Doppelkreuzwappen des Spitals Überlingen und die Jahreszahl 1719 – das Baujahr des ehemaligen Überlinger Spitalhofs.

Ein Verzeichnis des Spitals Überlingen von 1594 führt die Leibeigenen zu Sipplingen namentlich auf – 63 Männer, Frauen und Kinder.

Als dem Kaiser 1592 zur Abwendung der Türkengefahr die bewilligte Türkensteuer bezahlt werden sollte, griff die Stadt Überlingen auf ihre leibeigenen Leute zu Sipplingen, die dem Heilig-Geist-Spital gehörten, zurück. Die Stadtfinanzen waren so erschöpft, dass die Stadt keine andere Möglichkeit zur Aufbringung dieser Steuer mehr fand. Überlingen wandte sich damit gegen das Verbot der Besteuerung, das die Amtleute der Landgrafschaft Nellenburg bestimmt hatten.

Auch Überlingen war auf den Zukauf an Rebstecken angewiesen, die in der Regel aus Vorarlberg kamen und über Bregenz mit Lädinen zu den Weinorten am See kamen. Um beispielweise die Winzer von Überlingen und Umgebung mit Rebstecken zu versorgen, wurde beim heutigen Badhotel ein „Steckenmarkt eingerichtet. In manchen Jahren sollen dort über eine halbe Mio. Stecken den Besitzer gewechselt haben.

Mainau – Haus St. Johann Kaplanei

1441 teilen sich die Gebrüder Wolfgang und Burkhard von Jungingen, die von ihren Eltern vererbte Herrschaft Hohenfels, in  Alt- und Neu- Hohenfels. Mit Beginn des 16. Jh. ging dann die Herrschaft Alt Hohenfels laut Kaufbrief vom 3. Oktober 1506 in Besitz der Deutschordens Kommende Althausen über. Der Käufer – Wolfgang von Klingenberg, Landkomtur der Deutschordensballei Elsass und Burgund mit Sitz in Althausen. Die Kaufsumme belief sich auf 12.000 Rheinische Gulden.
Eine Beschreibung von 1730 nennt die Güter des Deutschritterordens in Sipplingen:
1 Haus mit Torkel, ½ Hofstatt, zwischen Kirchweg und Rathaus liegend, und Grundbesitz in den Gewannen Abtsberg, Bitzen, Hohfelser, Schwarzenbrunnen, Steinacker und Stich. Gesamt 27 Hofstatt Reben zu Sipplingen mit Vogtrecht, Leibsteuer und aller anderen Gerechtigkeit.    – 1 Hofstatt – 709 m2  ca.2ha.

Die Deutschordenskommende Althausen besaß zahlreiche Eigenleute in Sipplingen, die aus dem Erwerb der Herrschaft Hohenfels im Jahre 1506 stammten. Jährlich leisteten die Eigenleut vor dem Landkomtur den Eid zur Treue -1626 waren dies 57 Personen.

Die St. Johann Kaplanei war eine Stiftung der Herren von Hohenfels. War die älteste Kaplanei in Sipplingen und bestand auf jeden Fall schon vor dem Jahr 1294. Die Kaplanei unterstand dem Deutschritterorden auch die Pflegschaft für die Güter mit 6 Juchart Wald und 17 Juchart Ackerfeld. Der jeweilige Kaplan war sehr gut ausgestattet und konnte im Vergleich gut davon leben. Die Stelle wurde vom Landkomtur besetzt.  

Auch das Franziskanerinnenkloster St. Ulrich, unterstand der Pflegschaft des jeweiligen Landkomturs, sowie die 1481 von Wolfgang von Jungingen gestiftete „Brüderschaft zur Krone“  - Maria Coronat Bruderschaft.

Der Deutschritterorden setzte den Untervogt ein, der den herrschaftlichen Rebbau, die leibeigenen Leute und deren Häuser, Keller, Weine und Torkel überwachte und das Deutschordenshaus im Dorf bewohnte. Neben der Besorgung des herrschaftlichen Rebbaues, oblag ihm die Aufsicht über die leibeigenen Leute. Er erschien beim Gottesdienst und bei Umgängen stets mit einem schwarzen Mantel bekleidet, welcher das Wappen des Landkomturs trug, und führte bei Eheschließung von Leibeigenen diese zum Altar der Kirche.

Das ehemalige, 1764 vom Komtur Max Friedrich, Reichsgraf von Königsegg-Rothenfels, vollendete, wappengeschmückte Amtsgebäude der Ordenskommende Mainau, das sich jetzt im Besitz der Familie Ehrle befindet, erinnert uns an die geschichtlichen Zusammenhänge.

1806 fielen die Kommenden des Deutschen Ritterordens Achberg und Hohenfels, an Hohenzollern- Sigmaringen.

Im Jahre 1272 gelangte die Insel Mainau in den Besitz der Deutschordenskommende Mainau, welche dem Landkomtur Altshausen unterstellt war, und erwarb großen Grundbesitz auf dem Bodanrück und im Linzgau.
1633 nahm der Komtur Albrecht von Beerendorf bei der Heiligenpflege St. Georg und St. Martin in Sipplingen ein Darlehen von 594 Gulden auf.

Konstanzer Spitalhaus Zum Heiligen Geist

Die Beziehungen zwischen dem Domkapitel Konstanz und Sipplingen waren durch die Jahrhunderte hindurch ausgeprägt und vielfältig. Das Domkapitel besaß die größten Zehntrechte in Sipplingen und bezog die meisten Wein- und Grundbodenzinse. Mit der jeweiligen Einsetzung des Pfarrherrn in die Pfarrei Sipplingen und der Belehnung von Geistlichen in den einzelnen Kaplaneien zu Sipplingen, wurde der Einfluss auf die Verhältnisse der Gemeinde gesichert.

1803 beendete die Säkularisation die Herrschaft des Bischofs von Konstanz.
1845 löste die Domänenverwaltung Meersburg die Zehntrechte des Domkapitel Konstanz gemeinschaftlich mit den Zehntrechten des Reichsstifts Salem ab.
Das Spital Konstanz 1225 vom Bischof von Konstanz als eine unter seinem Schutz stehende kirchliche Einrichtung bestätigt, besaß schon früh ausgedehnten Grundbesitz in über 150 Dörfern des Hegaus, Linzgaus und Thurgaus.
Bereits 1300 hatte es einen Kelnhof mit Zwing, Bann, Gericht und Grundbesitz in Sipplingen und übte die Obrigkeit in Dorf und Gemarkung aus.
Die Spitalpfleger nahmen Einfluss auf die Verwaltung der Dorfgemeinde und die Besetzung der Dorfämter. Als Inhaber der Niedergerichtsbarkeit war das Spital im eigentlichen Sinne Ortsherrschaft.

In der alten Dorfchronik heißt es:
Das Haus Nr. 35 des Karl Ferdinand Beirer, in dem sich die Poststelle befindet, ist wohl das älteste Haus in Sipplingen und hat den 30-jährigen Krieg überdauert. Kraus sagt darüber:
Eines der bedeutendsten Gebäude ist das an der Seestraße stehende, ehemals dem Bistum Konstanz gehörige Haus Nr. 26 des Beyrer, jetzt Post – ein Steinbau mit Quaderketten an den Ecken, massiven Treppengiebeln und fünf Stockwerke erhellenden, rechteckigen Fenstern, die Steingewände mit breiten Hohlkehlprofilen haben.

Zwischen dem I. und II. Stock ist an der Giebelfassung eine reiche ornamentierte Cartouche mit Engelköpfchen eingesetzt, die einen Lorbeerkranz trägt, in dem ein Doppelwappen (Schild mit einfachem Kreuz und Schild mit Kreuz von zwei Querbalken) mit darüber schwebender Taube ausgehauen ist. Über dem Eingangstor der Traufseite des Hauses befindet sich das gleiche Wappen aus Rorschacher Stein gemeißelt.“

1830 – Verkauf des dem Spital Konstanz gehörigen Hauses zu Sipplingen

Poststation

1848 wurde die Seeuferstraße gebaut. Endlich gab es eine Verbindung nach Überlingen und Ludwigshafen. Im Januar 1880 Errichtung einer Post und Telegraphenstation in Sipplingen. Im September 1905 stellte die Postverwaltung mittels einer längs des Gemeindeweges verlegten Oberleitung die telefonische Verbindung zwischen dem Spitalgut Haldenhof und Sipplingen her.  Die Fernsprechstelle Süßenmühle konnte 1914 nach langem Hin und Her in Betrieb genommen werden. 1922 wandelte die Post sie in eine gemeindliche, öffentliche Sprechstelle um, die der Müllermeister Johann Knisel verwaltete. Die Poststelle Sipplingen befindet sich von Anfang an bis heute im ehemaligen Pflegamtshaus des Spitals Konstanz.  

Urkunde vom 13. Juni 1488 (Freitag vor Veit)

Burckhart Schußler, Ammann zu Sipplingen, bekundet:

Als er mit Vollmacht der ehrsamen und weisen Pfleger und Meister des Heiliggeist-Spitals zu Konstanz, (Costen(n)tz), seiner Herren, zu Sipplingen öffentlich zu Gericht saß, sind der Machtbote des Hans Zimmer, Priesters und Kaplans zu Meßkirch, und Stoffel Entzioner erschienen. Der Machtbote klagte, dass ihm aus etlichen Gütern, von denen teilweise Stoffel Entzioner Inhaber sei, Zins laut seinem Brief ausstehe, und begehrte, dass ihm die Güter zu Sipplingen nach dem Recht des Dorfes Sipplingen vergantet werden. Stofffel Entzioner lehnt eine Vergantung seines Gutes ab, da daraus seine Herren von Konstanz jährlich 3 Eimer Wein Bodenzins erhalten. Ausständig sind 4 Jahre Bodenzins= 12 Eimer Wein. Er habe diese auf das Gut an der Gant geschlagen laut einem Gantbriefe, welcher verlesen worden ist. Das Gut sei 4 Jahre wüst gelegen und von niemandem beansprucht worden. Nach der Gant sei es ein Jahr wüst gelegen. Nachdem er die Güter in Bau gebracht habe, werde er von Hans Zimmer angefordert. Entzioner verweist auf den Zinsbrief, wo von Rückgang der Güter gesprochen wird, dass sie den ins nicht mehr ertragen, und behauptet, Zimmer gegenüber nichts schuldig zu sein.

Auf die Frage des Ammanns nach dem Urteil verweisen die Richter die Sache an die fürsichtigen, ehrsamen und weisen Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz als die Oberen (die Pfleger und Meister des Spitals mit dem Gerichtssiegel des Spitals).

Kauf- und Verkaufverträge, Landesarchiv Baden-Württemberg

30. Dezember 1397
Hans Blaczmanger aus Sipplingen verkauft an das Kloster zu Inzigkofen jährliche Zinse aus einem Weingarten zu Sipplingen für 40 (Pfund) Heller. (Originalurkunde mit dem Siegel des Walther von Hohenfels des Älteren und des Jüngeren)

2. September 1413
Wälty Staimer, Richter zu Sipplingen, urkundet, dass Hans Widenhorn zu Sipplingen, verzichtet habe auf den Torkel des Klosters Inzigkofen der da liegt an dem See an des von Jungingen Weingarten.
Originalurkunde, gesiegelt von dem Junker Hermann Gremlich.

20. Januar 1469
Priester Konrad Wild verkauft dem Hans Gaiser aus  Bingen seinen Weingarten zu Sipplingen auf Mauren gelegen für 54 (Pfund) Pfennige. Originalurkunde, der Weingarten kam später an das Kloster Gorheim

1602
Truchsessische Rebleute zu Sipplingen bitten die Truchsessin Anna Maria geb. Gräfin von Fürstenberg um den schuldigen Lohn, sowie Geld zur Bezahlung der Bodenzinse und zum Kauf von Rebstöcken.
(Anna Maria verh. Von Waldburg-Trauchburg geb. von Fürstenberg)

14. Februar 1605
Die Amtleute und Verwalter der Landgrafschaft Nellenburg sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen unter dem Kommissar Maximilian Schenk von Stauffenberg (die Vertragspartner sind vertreten durch die Nellenburgischen Beamten: Christoff Blum, Jeremias Dornsperger, Ulrich Gaßner, Adam Keller einerseits und Jacob Reutlinger (Bürgermeister), Onoffrius Stübenhaber, Andreas Waibel andererseits) schließen einen Vertrag über den Salzkauf zu Sipplingen, die Besteuerung von Leibeigenen des hl. Geist-Spitals, die Gerichtbarkeit in den Höfen Bühel und Sauenberg.

1576 November 12 (Mo n. Martin)
Das Heilig Geist Spital zu Konstanz verkauft Erzherzog Ferdinand von Österreich die niedere Gerichtsbarkeit und den Bodenzins zu Süplingen in der hohen Obrigkeit der Landgrafschaft Nellenburg gelegen um 6500 fl.

1556 – 1564
Streitigkeiten zwischen dem Heilig-Geist-Spital Konstanz als Niedergerichtsherrschaft der Gemeinde Sipplingen und den Leibherren der Leibeigenen zu Sipplingen, dem Abt Georg zu Salem, Deutschordens-Landkontur Sigmund von Hornstein von Alshausen, Truchseß Wilhelm von Waldburg und der Stadt Überlingen wegen Steuer-, Reis- und Dienstpflicht der Leibeigenen

30. Juli 1534
Dorothea Mayebergin von Ravenspurg, Mutter Gertruda Mayerin von Tettnang, Katherine Wilhelmine von Wasserburg, Elsbeth Goggingerin von Überlingen, Schwestern der Klause in Örlen ob Supplingen von der dritten Regel des Franziskanerordens die wegen verschiedener Verstöße gegen ihre Regel und Ungehorsam gegen den Inhaber des Schlosses Hohenfels (Vogtherr der Pfarre Supplingen) und Gemeinde Supplingen als Leiter der Klause nach Untersuchung der Sache durch den Nellenburgischen Vogt Ritter Hans Jakob v Landaw in das Gefängnis zu Stockach gebracht worden waren, werden freigelassen und schwören Urfehde

29. Juni 1516
Kaiser Maximilian bestätigt das Privileg Kaiser Friedrichs III. über die Rechte des Konstanzer Hl. Geist-Spitals (an Gerichtszwang, Gebot, Verbot) im Dorf Sipplingen sowie die amtliche Besetzung des Kelnhofes daselbst.

Moritaten und Anekdoten über den Wein

Vom Sipplinger Wein wurde nur als „Wendewein“ gesprochen, weil man sich nach dessen Genuss, des Nachts die ganze Zeit umdrehen müsse, damit des Weines Säure, den Magen nicht durchfresse. ------------------------------------------------------------------------------------
Von Prinz Eugen (1663-1736) wird erzählt, bei einem Besuch am Bodensee sei ihm ein Pokal mit Seewein kredenzt worden, worauf der Prinz nach einem Schluck das Gesicht verzogen und erklärt habe, er wolle lieber noch einmal Belgrad erobern als diesen Pokal auszutrinken.
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Böse Zungen sprachen auch vom „Drei Männer Wein“ der seinen Namen daher erhalten hätte, weil zwei Männer den Dritten, der trank, festhalten mussten, denn sonst hätte der Wein ihn angeblich zu Boden geworfen.
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Der bekannte Prämonstratenser Aufklärungsprediger Sebastian Sailer aus Obermarchtal ließ Gott in seinem „Luzifer“ diesen fragen, ob er zur Strafe für seine Sünde zwischen Hölle oder drei Maß Seewein zu wählen wünschte. Der Herr erhielt die Antwort: „Ich ziehe die Hölle vor“.
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Der Abt von Rot konnte es im 17. Jh. nicht mehr verantworten, dass seine Untergebenen Wein von Spetzgart bei Überlingen tranken. Wenn dies noch länger der Fall wäre, meinte der Prälat, dann würde sein ganzes Kloster aussterben. Deshalb erstand der Abt bessere Lagen in Meersburg.

Treten als Beruf

3 Methoden waren im Mittelalter zur Herstellung des Rebensaftes bekannt, das Stampfen, das Treten oder das Pressen. Das Zertreten der Trauben mit den Füßen hatte bereits Karl der Große verboten, aus Rücksicht auf die Weintrinker und wohl in Kenntnis der Füße seiner Untertanen. Im 13. Jh. wurde das Treten der Trauben wieder hoffähig, allerdings nur wenn zuvor die Füße gewaschen wurden und ein häufigeres „Heraussteigen“ aus den Bottichen war verboten. Entsprechende Kleidung mit Gürtel wurde verlangt und Essen und Trinken während des Tretens war untersagt.

Vermutlich im Jahre 1417 nahm der Südtiroler Ritter, Dichter und Gesandte Oswald von Wolkenstein (1377-1445) während des Konstanzer Konzils an einem Ausflug nach Überlingen teil. Seine eindrucksvollen Erfahrungen hielt er in einem bitterbösen Scheltlied fest, das er in Form eines Minneliedes gedichtet hatte:

Wer sein Geld verplempern will
keine Hemmung dabei kennt,
frag sich durch nach Überlingen:
15 Schilling
Konstanzer Währung
16 Heller für ein Ei
32 kosten zwei.

Fleisch ist mickrig, Kraut in Haufen,
klein die Schüssel, die reihum geht,
hungrig bleiben die Kumpane,
die daraus löffeln
Wassermus aus einer Pfanne,
Bratenstücke klein,
Wildbret, Fisch sind aus:
Dösch isch scho zviel für euch!

S Maul zua und gloffe wird,
wer hockt, braucht nüatz zum Esse!
Itzt verschlupft ihr Hesse!
Länger warte ich nicht mehr.
Macht schon eure Beutel auf.
Keine große Diskussion
Augenblicklich wird gezahlt,
(lange Zahlfrist steht nur mir zu!)

Lasst die Mäuse springen!
Zahlt und blecht, nun loß! Ich rat es,
helf sonst mit der Kelle nach.
Wein so süß wie Schlehensaft
Rauht mir meine Kehle auf,
dass es den Gesang verkretzt!

(Sehnsucht hab ich nach Traminer …)
Scharf sein Zubiß –
Lässt mich nicht frohlocken,
gibt mir Schwung und gute Laune
wie das Sackgewicht dem Esel.
Seine Säure lässt mein Blut gerinnen,
macht mich schlapp, schlecht gelaunt.
Saurer Pansch Wein
Zieht das Maul mir kraus!