„Macht und Pracht“ Wein für die Herrschaft

Texte: 

Elisabeth Lohrer, Ehrenamtliche Referentin für Geschichte und Dorfentwicklung der Gemeinde Sipplingen
Bilder: Siegfried Lohrer
Quellen:

Archiv der Gemeinde Sipplingen,
Archiv der kath. Pfarrkirche Sipplingen
Buch Sipplingen am Bodensee 1967, Herbert Berner
Buch Geschichte eines Dorfes und seiner Umgebung 1906, Josef Zimmermann
Artikel von Geistl. Rat Joh. N. Schatz
Archive – Bodenseekreis, Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen
Archiv Lohrer

Projekt:

2 Vorträge am Denkmaltag 2017 im „Alten Bahnhof“ – anschließend Rundgang durch Sipplingen zu den Amts- und Wirtschaftsgebäuden verschiedener Herrschaften: Salem, Hl. Geist Spital Überlingen, Mainau Haus der Deutschordenskommende und dem Konstanzer Spitalhof zum Hl. Geist. (ca. 180 Besucher)

Sipplinger Wein

Wenden wir uns dem Sipplinger Wein zu

Der Weinbau in Sipplingen wird erstmals in Urkunden des 13. Jh. erwähnt. Im 14. Und 15. Jh. entwickelte sich die Gemeinde zu einem bedeutenden Weinbauort. Im 18 Jh. wurden knapp 200 Hektar als Weinberge angepflanzt und bewirtschaftet, wobei vor allem die Grundstücke der Sipplinger Weinbauern enorm klein waren (im Durchschnitt 700 m2 je Grundstück)). Der Weinbau erbrachte jedoch den etwa sechsfachen Ertrag gegenüber dem normalen Ackerland, weshalb die Bevölkerungsdichte in Sipplingen schon zur damaligen Zeit etwa zwei- bis dreimal so hoch war, wie vergleichsweise in anderen Orten im Hegau. Im Urbar von 1730 – werden 2387 Parzellen aufgeführt. Wald 40%, Rebland 30% Ackerland 12%, Weide 9% + Gärten und Ödland. Noch bis ins 19. Jh. hinein wurden etwa 50 Hektar Rebfläche bewirtschaftet. Erst seit Beginn des 20. Jh. sank die Weinbaufläche rapide ab. Durch den Ausbau der Eisenbahnlinien verbilligte und beschleunigte sich der Weintransport erheblich und gerade die einfachen Konsumweine, wie sie auch hier erzeugt wurden, sanken drastisch im Preis. Schon früh setzte sich neben dem Weinbau, immer mehr der Obstbau durch, vor allem die tausende von Kirschbäume haben Sipplingen zu dem bekannten Ruf als Kirschbaugemeinde verholfen.
Man denke nur an Bruno Epples „Bluscht“ in seinem Buch „Zurück in die Heimat“ in dem die Kirschblüte in Sipplingen beschrieben wird. Der Sipplinger Wein galt als der mindeste und sauerste der Seegegend. Allerdings war er dies aber erst seit dem 30-jährigen Krieg, als man nach längerem Stillstand der Weinpflanzung bloß darauf ausging, Rebsorten zu ziehen, welche eine möglichst große Menge Saft lieferten.

Früher musste es anders gewesen sein: Eine Überlinger Chronik erzählt bei Gelegenheit eines Besuchs der Stadt durch Kaiser Ferdinand I. am 21. Januar 1563, dass unter den Verehrungen, die der Rat dem hohen Herren spendete, sich befanden, „ein silbern kredenz“ – Servis, das nit weniger wog denn 6 Mark, 12 nagelneue Brenten voll guter Seefische, 3 wohlgemästete Ochsen und als Trank 3 Wagen fürtrefflichen Weins, gezogen im Garten zu Sipplingen am Waffental. Bekanntlich zählte das Sipplinger Gewächs zu dem Besseren der Seegegend; auch die Überlinger geben den strebsamen Nachbaren gern dieses Zeugnis.

Eigentümlich ist allem Güterbesitz, dass er im 14., 15. und 16. Jh. erworben, Ende des 16. Jh. in einer Besitzanhäufung Auswärtiger sichtbar wurde und im 17. und 18. Jh. eine Verkleinerung des auswärtigen Besitzes eintrat bis schließlich im 19. Jh. fast der ganze Grundbesitz wieder in die Hände der Sipplinger Bürger trat.

Die Geschichte von Gemeinde und Gemarkung Sipplingen ist zu einem großen Teil Besitz-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, wie die zahlreichen Kauf- und Verkaufs und Besitzurkunden aus den verschiedenen Archiven aufzeigen.

Von Bauern und Taglöhnern

Haupterwerbsquelle für die Menschen im Hegau und im Linzgau, war die Landwirtschaft und hier insbesondere der Ackerbau mit dem Schwerpunkt Getreidewirtschaft. Den Wiesen billigte man gerade jene Flächen zu, die für die Haltung des Zugviehs und das für die menschliche Ernährung benötigten Viehs erforderlich war. Der Umfang des Ackerlandes war drei- bis sechsmal so groß wie jener der Wiesen. Darum waren die Waldflächen zum Weiden der Tiere und das holen des Laubes zur Streue lebenswichtig. Bald mussten Regeln aufgestellt werden um das Waldwachstum nicht zu gefährden.
Der Bauer war in der Regel leibeigen, wenngleich die Leibeigenschaft ihre frühere soziale Bedeutung verloren hatte. Eine persönliche Abhängigkeit der Leibeigenen wie im Mittelalter bestand im 18. Jh. nicht mehr. Schwerer wogen die zu leistenden Abgaben und Frondienste an den Grundherrn, den Gerichtsherrn und den Zehntherrn, bei denen es sich keineswegs um ein- und dieselbe Person oder Institution handeln musste.

Abgaben:

  • Der Zehnte von allen Früchten des Feldes und vom Nachwuchs der Haustiere,
  • Der Grundzins an die Grundherrschaft – er bestand aus Getreide, Eiern, Hühnern und Geld.
  • Abgaben beim Tod des Bauern bzw. beim Übergang des Lehenhofs auf einen Sohn des bisherigen Inhabers.
  • Der Todfall an den Leibherrn, oder „Besthaupt“ bestand beim Mann aus einem Stier, bei der Frau aus einer Kuh, im 18. Jh. wurde dieser Sterbefall nicht mehr natural, sondern in der Regel als Geldabgabe erhoben.
  • Der sogenannte Ehrschatz – Abgaben bei Besitzerwechsel an den Lehenherrn. Für die leihweise Überlassung als Lehen auf Lebenszeit – Schupflehen – musste der Bauer eine beträchtliche Geldsumme entrichten.
  • Frondienste, Landwirtschaftliche Arbeiten auf den herrschaftlichen Gütern und Höfen,
  • Baufronen an den herrschaftlichen Gebäuden
  • Fuhrfronen und Jagdfronen – Treiberdienste und Unterhaltung von herrschaftlichen Jagdhunden.

Der Umfang der Abgaben konnte bis 30% des Bruttoertrages ausmachen.

1794 schrieb Johann Nepomuk Raiser: „Die nellenburgischen Bauern sind biedere Schwaben recht und schlecht, aber roh und eklicht, ihre Lebensart und Sitten sind ganz nach dem Schlag ihrer Ureltern. Mit der Vorliebe für alles, was das Gepräge des Alterthums hat, ist wie überall eine große Anhänglichkeit an Religion, Clerisy und wahre Devotion gegen den Landesfürsten und seine Beamten vorhanden. Sie leben zufrieden bei einer frugalen Kost und bei der gewöhnlich schlechten Nahrung, die ihnen nach Abzug ihrer namhaften Abgaben, Zehenden, Gülten, Grundzinsen, Rekognitionen, Sterbfälle und Gerichtstaxen erübriget“.

Soziale Klassifikation der Landbevölkerung:
Doppelbauern – zwei Gespanne, ganze Bauern und halbe Bauern waren spannfähig unter der Subsistenzgrenze -

Zweirößler, Taglöhner – Seldner landlose Häusler

Und Hintersassen – als land- und hauslose Personen

13 verschiedene Herrschaften besaßen Leibeigene in Sipplingen. Die meisten Eigenleute besaßen wohl das Spital Überlingen aus dem Erwerb der Herrschaft Hüneburg im Jahre 1479 und die Deutschordensrittervon Althausen aus der Übernahme der Herrschaft Neu- Hohenfels im Jahre 1506. Die Eigenleute waren Objekte der Besteuerung und eine reiche, stets fließende Einnahmequelle, welche die Herrschaften nicht missen wollten. Nur mit Erlaubnis der Leibherren konnten Leibeigene auswandern oder heiraten. Häufig kamen Verschenkungen oder Tausch der Leibeigenen vor.

Im Jahre 1781 hob Kaiser Joseph II. von Österreich und 1783 der Markgraf von Baden unter dem Eindruck der Aufklärung die Leibeigenschaft in ihren Landesteilen auf.

Lädinen und der Transport auf dem See

Eine Lädine konnte bis zu 60 Tonnen laden,. Ein Ochsengespann höchstens 1 Tonne. Auf dem Land erwarteten die Kaufleute Raubüberfälle, Achsenbruch oder es verendete ein Zugtier. Da kam die Lädinenschifffahrt schneller und sicherer voran. Transportiert wurden vor allem schwere Ladungen: Weinfässer, Bauholz, Rebstecken, Steine aus Rorschach, Salz.

Von Konstanz nach Bregenz brauchte die Lädine bei gutem Westwind etwa 8 Stunden. Zurück dauerte es länger, denn die Lädine konnte mit dem einfachen Rahsegel nicht gegen den vorherrschenden Westwind kreuzen. In den Häfen konnte man billige Tagelöhner als Schiffsknechte anheuern, die dann ruderten oder stakten. Der Lohn für diese sogenannten „Dammglonker“ war so niedrig, dass es für die Schiffseigner nicht lohnte, eine aufwendige Besegelung vorzunehmen. Die Schiffsleute hatten das Recht aus den Weinfässern der Ladung zu trinken. Für diesen „Freitrunk“ besaßen sie ein Werkzeug –halb Holzbohrer, halb Trinkhalm- das „Stichschnäpperle“. Auf der Strecke sank der Pegel in den Fässern und stieg in den Adern der Knechte. Der Alkoholismus war neben Sturm und Überladen des Schiffs für die meisten Untergänge verantwortlich. Doch Trinkverbote wurden mit Arbeitsverweigerung bestraft.

Auf dem See gab es bis zu 10 Zollgrenzen zwischen Bregenz und Ludwigshafen. Wer nicht zahlte den holten die „Jagdschiffe“ der Obrigkeit ein. Dies waren schnelle Ruderboote denen keine Lädine entkam.

Die Lädinen gehörten Städten, den Grafen in Seenähe und den Klöstern, etwa St. Gallen.

Um 1500 verkehrten auf dem Bodensee etwa 150 Lastschiffe.

Kauf- und Verkaufverträge, Landesarchiv Baden-Württemberg

30. Dezember 1397
Hans Blaczmanger aus Sipplingen verkauft an das Kloster zu Inzigkofen jährliche Zinse aus einem Weingarten zu Sipplingen für 40 (Pfund) Heller. (Originalurkunde mit dem Siegel des Walther von Hohenfels des Älteren und des Jüngeren)

2. September 1413
Wälty Staimer, Richter zu Sipplingen, urkundet, dass Hans Widenhorn zu Sipplingen, verzichtet habe auf den Torkel des Klosters Inzigkofen der da liegt an dem See an des von Jungingen Weingarten.
Originalurkunde, gesiegelt von dem Junker Hermann Gremlich.

20. Januar 1469
Priester Konrad Wild verkauft dem Hans Gaiser aus Bingen seinen Weingarten zu Sipplingen auf Mauren gelegen für 54 (Pfund) Pfennige. Originalurkunde, der Weingarten kam später an das Kloster Gorheim

1602
Truchsessische Rebleute zu Sipplingen bitten die Truchsessin Anna Maria geb. Gräfin von Fürstenberg um den schuldigen Lohn, sowie Geld zur Bezahlung der Bodenzinse und zum Kauf von Rebstöcken.
(Anna Maria verh. Von Waldburg-Trauchburg geb. von Fürstenberg)

14. Februar 1605
Die Amtleute und Verwalter der Landgrafschaft Nellenburg sowie Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen unter dem Kommissar Maximilian Schenk von Stauffenberg (die Vertragspartner sind vertreten durch die Nellenburgischen Beamten: Christoff Blum, Jeremias Dornsperger, Ulrich Gaßner, Adam Keller einerseits und Jacob Reutlinger (Bürgermeister), Onoffrius Stübenhaber, Andreas Waibel andererseits) schließen einen Vertrag über den Salzkauf zu Sipplingen, die Besteuerung von Leibeigenen des hl. Geist-Spitals, die Gerichtbarkeit in den Höfen Bühel und Sauenberg.

1576 November 12 (Mo n. Martin)
Das Heilig Geist Spital zu Konstanz verkauft Erzherzog Ferdinand von Österreich die niedere Gerichtsbarkeit und den Bodenzins zu Süplingen in der hohen Obrigkeit der Landgrafschaft Nellenburg gelegen um 6500 fl.

1556 – 1564
Streitigkeiten zwischen dem Heilig-Geist-Spital Konstanz als Niedergerichtsherrschaft der Gemeinde Sipplingen und den Leibherren der Leibeigenen zu Sipplingen, dem Abt Georg zu Salem, Deutschordens-Landkontur Sigmund von Hornstein von Alshausen, Truchseß Wilhelm von Waldburg und der Stadt Überlingen wegen Steuer-, Reis- und Dienstpflicht der Leibeigenen

30. Juli 1534
Dorothea Mayebergin von Ravenspurg, Mutter Gertruda Mayerin von Tettnang, Katherine Wilhelmine von Wasserburg, Elsbeth Goggingerin von Überlingen, Schwestern der Klause in Örlen ob Supplingen von der dritten Regel des Franziskanerordens die wegen verschiedener Verstöße gegen ihre Regel und Ungehorsam gegen den Inhaber des Schlosses Hohenfels (Vogtherr der Pfarre Supplingen) und Gemeinde Supplingen als Leiter der Klause nach Untersuchung der Sache durch den Nellenburgischen Vogt Ritter Hans Jakob v Landaw in das Gefängnis zu Stockach gebracht worden waren, werden freigelassen und schwören Urfehde

29. Juni 1516
Kaiser Maximilian bestätigt das Privileg Kaiser Friedrichs III. über die Rechte des Konstanzer Hl. Geist-Spitals (an Gerichtszwang, Gebot, Verbot) im Dorf Sipplingen sowie die amtliche Besetzung des Kelnhofes daselbst.

Moritaten und Anekdoten über den Wein

Vom Sipplinger Wein wurde nur als „Wendewein“ gesprochen, weil man sich nach dessen Genuss, des Nachts die ganze Zeit umdrehen müsse, damit des Weines Säure, den Magen nicht durchfresse. ------------------------------------------------------------------------------------
Von Prinz Eugen (1663-1736) wird erzählt, bei einem Besuch am Bodensee sei ihm ein Pokal mit Seewein kredenzt worden, worauf der Prinz nach einem Schluck das Gesicht verzogen und erklärt habe, er wolle lieber noch einmal Belgrad erobern als diesen Pokal auszutrinken.
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Böse Zungen sprachen auch vom „Drei Männer Wein“ der seinen Namen daher erhalten hätte, weil zwei Männer den Dritten, der trank, festhalten mussten, denn sonst hätte der Wein ihn angeblich zu Boden geworfen.
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Der bekannte Prämonstratenser Aufklärungsprediger Sebastian Sailer aus Obermarchtal ließ Gott in seinem „Luzifer“ diesen fragen, ob er zur Strafe für seine Sünde zwischen Hölle oder drei Maß Seewein zu wählen wünschte. Der Herr erhielt die Antwort: „Ich ziehe die Hölle vor“.
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Der Abt von Rot konnte es im 17. Jh. nicht mehr verantworten, dass seine Untergebenen Wein von Spetzgart bei Überlingen tranken. Wenn dies noch länger der Fall wäre, meinte der Prälat, dann würde sein ganzes Kloster aussterben. Deshalb erstand der Abt bessere Lagen in Meersburg.

Treten als Beruf

3 Methoden waren im Mittelalter zur Herstellung des Rebensaftes bekannt, das Stampfen, das Treten oder das Pressen. Das Zertreten der Trauben mit den Füßen hatte bereits Karl der Große verboten, aus Rücksicht auf die Weintrinker und wohl in Kenntnis der Füße seiner Untertanen. Im 13. Jh. wurde das Treten der Trauben wieder hoffähig, allerdings nur wenn zuvor die Füße gewaschen wurden und ein häufigeres „Heraussteigen“ aus den Bottichen war verboten. Entsprechende Kleidung mit Gürtel wurde verlangt und Essen und Trinken während des Tretens war untersagt.

Vermutlich im Jahre 1417 nahm der Südtiroler Ritter, Dichter und Gesandte Oswald von Wolkenstein (1377-1445) während des Konstanzer Konzils an einem Ausflug nach Überlingen teil. Seine eindrucksvollen Erfahrungen hielt er in einem bitterbösen Scheltlied fest, das er in Form eines Minneliedes gedichtet hatte:

Wer sein Geld verplempern will
keine Hemmung dabei kennt,
frag sich durch nach Überlingen:
15 Schilling
Konstanzer Währung
16 Heller für ein Ei
32 kosten zwei.

Fleisch ist mickrig, Kraut in Haufen,
klein die Schüssel, die reihum geht,
hungrig bleiben die Kumpane,
die daraus löffeln
Wassermus aus einer Pfanne,
Bratenstücke klein,
Wildbret, Fisch sind aus:
Dösch isch scho zviel für euch!

S Maul zua und gloffe wird,
wer hockt, braucht nüatz zum Esse!
Itzt verschlupft ihr Hesse!
Länger warte ich nicht mehr.
Macht schon eure Beutel auf.
Keine große Diskussion
Augenblicklich wird gezahlt,
(lange Zahlfrist steht nur mir zu!)

Lasst die Mäuse springen!
Zahlt und blecht, nun loß! Ich rat es,
helf sonst mit der Kelle nach.
Wein so süß wie Schlehensaft
Rauht mir meine Kehle auf,
dass es den Gesang verkretzt!

(Sehnsucht hab ich nach Traminer …)
Scharf sein Zubiß –
Lässt mich nicht frohlocken,
gibt mir Schwung und gute Laune
wie das Sackgewicht dem Esel.
Seine Säure lässt mein Blut gerinnen,
macht mich schlapp, schlecht gelaunt.
Saurer Pansch Wein
Zieht das Maul mir kraus!