Herr Oliver Gortat 
Bürgermeister


DIE AUFGABEN DES BÜRGERMEISTERS SIND:

  • der Vorsitz im Gemeinderat.
    Er ist nach § 25 Abs. 1 GemO Mitglied und Vorsitzender des Gemeinderats. Als Mitglied hat der Bürgermeister dieselben Mitwirkungsrechte wie die 12 ehrenamtlichen Gemeinderäte, er ist gleichberechtigter Partner mit Antrags- und Stimmrecht.
     
  • die Leitung der Gemeindeverwaltung. 
    Der Bürgermeister trägt als Hauptverwaltungsbeamter die Verantwortung für die sachgemäße, fachlich einwandfreie, objektive und unverzügliche Erledigung der Aufgaben der Gemeindeverwaltung.
     
  • die Vertretung der Gemeinde. 
    Der Bürgermeister ist nach § 42 Abs. 1 GemO gesetzlicher Vertreter der Gemeinde, also das Vertretungsorgan im Rechtsverkehr.

Einwohnerprechstunde

Jeweils einmal im Monat donnerstags zwischen 16:30 und 18:30 Uhr wird eine Sprechstunde für Ihre Anliegen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 07551 / 8096 - 27 oder lisa.stenmans@sipplingen.de angeboten. Weitere Informationen und Termine finden Sie hier.

Lisa Stenmans+49 (0) 7551 | 8096-27Lisa.Stenmans@sipplingen.de
Persönliche Assistentin des Bürgermeisters, Geschäftsstelle Gemeinderat, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedhofsangelegenheiten, Zentrale Poststelle, Eheschließungsstandesbeamtin